Das beschädigte Polizeiauto am Unfallort
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Fahrlässige Tötung: Polizist vor Gericht

Im August 2019 ist eine 35-jährige Frau in Wien-Favoriten bei einem Unfall mit einem Polizeiauto gestorben. Nun hat der Prozess gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung begonnen. Er bekannte sich nicht schuldig.

Der Polizist sagte aus, er habe vor der Einfahrt in den Verteilerkreis hinter bei der roten Ampel stehenden Fahrzeugen anhalten müssen. Dann habe er das Folgetonhorn über die Hupe am Lenkrad aktiviert, um auf sich aufmerksam zu machen. Die anderen Lenker hätten Platz gemacht und er sei zwischen zwei Spuren langsam in den Verteilerkreis eingefahren. Dabei habe er nach links geschaut und festgestellt, dass die grünes Licht habenden Lenker am ihm nächsten Fahrstreifen des Verteilerkreises bereits angehalten hatten, die Autos am zweiten Fahrstreifen gerade abbremsten und der hinterste Fahrstreifen aus seiner Sicht „frei“ war.

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Der beschädigte Jaguar
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Der beschädigte Jaguar
Polizisten an der Unfallstelle
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Die Reanimation der 35-jährigen Fußgängerin war erfolglos – die Frau starb an der Unfallstelle
Das beschädigte Polizeiauto am Unfallort
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Beim Überqueren des Verteilerkreises kollidierte das Polizeiauto mit dem Jaguar
Das beschädigte Polizeiauto am Unfallort
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Ein Streifenwagen im Einsatz kollidierte mit einem anderen Pkw
Unfall mit Polizeiauto: Der beschädigte Jaguar
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Das Polizeiauto fuhr bei Rot in die Kreuzung und kollidierte mit dem Jaguar
Das beschädigte Polizeiauto am Unfallort
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Das Verkehrsunfallkommando übernahm die Ermittlungen

Er habe im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) „richtig gehandelt“, bejahte der 22-Jährige auf Nachfrage des Staatsanwalts. Er habe „im Bereich der Haltelinie“ angehalten und das Folgetonhorn über die Hupe betätigt, dieses habe zwei Sequenzen des Signaltons abgespielt und sei erst „in der Kreuzung ausgegangen“. Auf Höhe des hintersten Fahrstreifens kam es dann plötzlich zu einem Zusammenstoß mit einem von links kommenden Jaguar, der von einem heute 50-Jährigen gelenkt wurde.

Anhaltepunkt des Streifenwagens als zentrale Frage

Die Fragen der Richterin, des Staatsanwalts und eines anwesenden Gutachters drehten sich vor allem darum, wo genau der 22-Jährige das Fahrzeug zuletzt angehalten hatte und wann das Folgetonhorn aktiv war. Warum er das Folgetonhorn nicht mittels eines Schalters an der Mittelkonsole auf Dauerbetrieb geschalten habe, könne er „nicht beantworten“, sagte der Polizeibeamte auf Nachfrage der Richterin. Das hänge „von der Situation ab“. In der StVO gebe es dazu „keine Vorschrift“, betonte auch der Staatsanwalt.

Gegen den Lenker des Jaguars war ebenfalls ein Ermittlungsverfahren gelaufen, dieses wurde jedoch zwischenzeitlich eingestellt. Der 50-Jährige war als Zeuge geladen und sagte aus, er habe „kein Folgetonhorn gehört“ und sei so schnell gefahren „wie erlaubt ist“. Er war auf dem freien Fahrstreifen links neben den zwei besetzten Spuren vorbeigefahren und habe erst nach dem plötzlichen Zusammenstoß bemerkt, dass er gegen ein Polizeiauto geprallt war. Der 50-Jährige hatte mehrere Prellungen erlitten und schloss sich dem Verfahren mit einem Antrag auf Schmerzengeld als Privatbeteiligter an.

Urteil für 14. Oktober erwartet

Die beiden Kollegen des Beamten, von denen einer leicht und der andere durch eine Schulterluxation schwer verletzt worden war, bestätigten vor Gericht im Großen und Ganzen die Angaben des 22-Jährigen. Wo der Streifenwagen exakt angehalten hatte und wann das Folgetonhorn zuletzt betätigt wurde, konnten sie nicht genau sagen. Das Verfahren ist auf drei Tage anberaumt, mehrere Passanten und unbeteiligte Fahrzeuglenker müssen noch als Zeugen gehört werden. Das Urteil soll am 14. Oktober fallen.

Bei dem Unfall am 29. August 2019 war die Polizei wegen einer Rauferei alarmiert worden. Nach dem Zusammenstoß mit dem Jaguar erfassten beide Pkw eine Fußgängerin am Gehsteig, die noch am Unfallort verstarb. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten fahrlässige Tötung der 35-Jährigen sowie fahrlässige Körperverletzung vor.