Gate 2 von außen
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EuGH: Wien verstieß bei „Gate 2“ gegen EU-Recht

Wien hat laut dem EuGH-Generalanwalt gegen EU-Vergaberecht verstoßen. Wiener Wohnen habe 2012 einen Vertrag zum Bürogebäude „Gate 2“ ohne Bekanntmachung und ohne ein wettbewerbliches Vergabeverfahren vergeben, so die Kritik.

Der Generalanwalt unterstützt damit die EU-Kommission, die Österreich in diesem Rechtsstreit geklagt hatte. Obwohl die Parteien einen „Mietvertrag“ über die noch nicht errichtete Immobilie in der Guglgasse im 3. Bezirk abgeschlossen hätten, habe es sich in Wirklichkeit um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der ausgeschrieben hätte werden müssen.

Stadt war „maßgeblich an Planung beteiligt“

Hauptgegenstand des 2012 von Vectigal Immobilien und Wiener Wohnen unterzeichneten Vertrags sei der Bau des Gebäudes „Gate 2“ gewesen, an dessen Planung und Ausführung die öffentliche Einrichtung maßgeblich beteiligt gewesen sei, um es an ihre Erfordernisse anzupassen, stellte auch der Generalanwalt fest. Die EU-Richter folgen dem EuGH-Generalanwalt üblicherweise in vier von fünf Fällen.

Das Bürogebäude „Gate 2“ wurde von 2012 bis 2015 errichtet. Am Standort befindet sich mittlerweile auch das Kundenservicezentrum von Wiener Wohnen. Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen und einer Tiefgarage. Das Projekt wurde 2014 von der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI)aufgrund der besonders nachhaltigen Bauweise ausgezeichnet. Vom damaligen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) hieß es damals: „Damit wird die Stadt Wien erneut ihrer Vorreiterrolle im Bereich des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens gerecht.“