Chronik

Polizist mit Schraubenzieher attackiert: Haft

Zu 20 Monaten unbedingter Haft ist am Freitag am Wiener Landesgericht ein 52-jähriger Mann verurteilt worden, nachdem er im August einem Polizeibeamten einen Schraubenzieher in die Brust gestoßen hatte. Dank Schutzweste kam der Beamte glimpflich davon.

Der 33 Jahre alte Polizist hatte gemeinsam mit einer Kollegin am Westbahnhof fremdenpolizeiliche Kontrollen durchgeführt. Sie hielten den 52-Jährigen – einen Rumänen – an, dabei stellte sich heraus, dass gegen den zweifach Vorbestraften eine Festnahmeanordnung nach einem kurz zuvor begangenen Ladendiebstahl bestand. Zuletzt war der Rumäne im Februar, davor im Oktober 2019 gerichtlich abgeurteilt worden.

Vorverurteilter Täter flüchtete nach Festnahme

Zur weiteren Abklärung sollte der Mann in die am Westbahnhof gelegene Polizeiinspektion gebracht werden. Da er sich zunächst kooperativ zeigte, bekam er am Weg dort hin keine Handschellen angelegt. Plötzlich riss er sich aber los und lief davon – „aus Panik“, wie er heute der Richterin erklärte. Er habe „intuitiv Angst bekommen. Ich wolle frei sein. Es war eine schwere Panikattacke. Ich habe Angst bekommen, dass sie mich totschlagen“.

Der Polizist nahm die Verfolgung des Flüchtenden auf, holte diesen ein und brachte ihn zu Boden. Als es schien, als hätte sich die Lage bereits beruhigt – der 52-Jährige setzte sich zunächst gegen seine nunmehrige Festnahme zur Wehr, indem er am Boden liegend nach den Beamten trat – , zog der Rumäne plötzlich einen Schraubenzieher und stieß diesen dem Polizisten in die Brust.

„Ich wollte ihn abwehren“, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Was glauben Sie, was da passieren kann?“, hielt ihm die Richterin vor. – „Es kann viel Scheiße passieren. Ich wollte ihn nicht schwer verletzen. Ich wollte nur die Hand erwischen. Unbeabsichtigt habe ich die Brust erwischt. Ich war zu nervös.“

Unklarheit über Versteck des Schraubenziehers

Der Polizist und dessen Kollegin schilderten als Zeugen in ruhigen und sachlichen Worten, dass der plötzliche Gewaltausbruch des Rumänen nicht abzusehen war. Dieser habe sich anfangs „relativ freundlich“ verhalten, gab der Beamte zu Protokoll. Er habe bei der unerwarteten Attacke mit dem Schraubenzieher einen Bluterguss und Prellungen davongetragen, „den Rest hat die Schutzweste abgefangen“.

Der Beamte machte jedoch deutlich, dass ungeachtet des glimpflichen Ausgangs der Vorfall für ihn keine Kleinigkeit war. Der Rumäne und dessen Rucksack wären von ihm „ordentlich“ auf gefährliche Gegenstände durchsucht worden, er frage sich daher bis heute, „woher der Schraubenzieher gekommen ist“.

Urteil ist rechtskräftig

Auf die Frage der Richterin, ob er sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen und Schmerzengeld geltend machen wolle, erwiderte der 33-Jährige: „Den Gedanken, was da passieren hätte können, kann man mit Geld nicht wettmachen.“

Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe bekam der 52-Jährige offene, ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte 18 Monate aus den Vorverurteilungen widerrufen. Er muss daher insgesamt 38 Monate verbüßen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin nahmen das Urteil an. Dieses ist daher rechtskräftig.