Die Demonstranten trafen sich vor der Ärztekammer und marschierten durch den ersten Bezirk zur Staatsoper. Masken wurden dabei kaum getragen, auch der Mindestabstand konnte nicht eingehalten werden. Laut Polizei wurden die Menschen aufgefordert, den gesetzmäßigen Zustand – also Mindestabstand und Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) – wiederherzustellen. Die Veranstalter machten eine entsprechende Durchsage, die wirkungslos blieb.
Polizei sei für Auflösung zuständig gewesen
Die Polizei kontaktierte daraufhin das Gesundheitsamt der Stadt Wien, aufgelöst wurde die Demonstration allerdings nicht. Vonseiten der Polizei hieß es bereits am Montag, eine Auflösung wäre nur möglich, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Wien eine solche anweist, das sei aber nicht passiert.
Aus dem Büro von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen) heißt es am Dienstagnachmittag gegenüber „Wien heute“, dass die Polizei für die Auflösung zuständig gewesen sei, man werde aber mit Stadt und Polizei über die weitere Rechtslage diskutieren. Bei einem Treffen zwischen Polizei, Stadt Wien und Innenministerium ist man am Dienstag zu keinem Ergebnis gekommen.
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Dienstag gegenüber Radio Wien: „Es kam kein eindeutiges Signal der Stadt, deshalb haben wir das auch nicht gemacht.“ Braucht es auch nicht, meint die Stadt, denn letztlich gebe die Gesundheitsbehörde nur Empfehlungen und die Entscheidung müsse die Polizei treffen. Im konkreten Fall hat es von der Mitarbeiterin geheißen, dass „sich die MA 15 aus epidemiologischer Sicht nicht gegen eine Auflösung durch die Polizei stellen wird“, heißt es von der Stadt.
Entscheidung liegt bei Polizei
Dass die Entscheidung bei der Polizei liegt, sehen auch die Rechtsexperten Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk so. „Es ist letztlich die Entscheidung der Polizei, sie muss nur Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde halten“, sagte Mayer. Die Demonstration hätte laut Mayer nur dann weitergeführt werden können, „wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären“. Das sei hier nicht der Fall gewesen.
Alleine die Anzahl der teilnehmenden Personen würde gelindere Mittel erschweren. „Wenn das einzelne Teilnehmer wären, dann könnte man die auffordern, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und wenn sie es nicht tun, kann man sie unter Umständen auch festnehmen und aus der Versammlung entfernen. Aber wenn alle sich weigern, dann wird es nicht anders gehen, als das aufzulösen“, so Mayer.
Keine Anzeigen
Die Polizei hat wohl eine Eskalation der Lage befürchtet und die Auflösung unterlassen. Offiziell bestätigen will das der Sprecher des Innenministeriums nicht. Die Polizei hat auch keine Anzeige ausgestellt oder Identitätsfeststellungen durchgeführt, sagte ein Polizeisprecher am Vormittag.
In einer Stellungnahme am frühen Nachmittag betonte ein Polizeisprecher, dass die Landespolizeidirektion bei ihrer Rechtsmeinung bleibt, wonach nicht die Covid-Maßnahmenverordnung, sondern das Epidemiegesetz anzuwenden sei und somit der Magistrat der Stadt Wien als Gesundheitsbehörde über die Auflösung hätte entscheiden müssen.