Prozess gegen jenen 68-Jährigen, der die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) mit dem Tod bedroht hat
APA/GEORG HOCHMUTH
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Chronik

Einweisung nicht wegen Zadic-Todesdrohung

Am Landesgericht für Strafsachen ist am Mittwoch ein 68-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Allerdings nicht wegen einer Todesdrohung gegen Justizministerin Zadic, sondern – nicht rechtskräftig – wegen Verhetzung.

Todesdrohung und Einweisung hängen nicht unbedingt zusammen. Die Einweisung geht auf ein Gutachten zurück, das für ein anderes Verfahren wegen Verhetzung erstellt worden war. Dagegen hatten die Drohungen gegen Zadic und andere Regierungsvertreter für den Mann keine unmittelbaren strafrechtlichen Folgen. Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung wurde nämlich von der Staatsanwaltschaft Wien aus rechtlichen Gründen eingestellt. Der objektive Tatbestand sei nicht erfüllt gewesen, so Sprecherin Nina Bussek.

Justizministerin bedroht

Der 68-Jährige betrieb seit Jahren eine umstrittene Website, die zunächst mit rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten auffiel. Im weiteren Verlauf begann der Mann von einem bevorstehenden „Systemwechsel“ zu schwadronieren. Er prophezeite die Wiedererrichtung des Kaiserreichs, Todesurteile, Hinrichtungen und Straflager. Im Spätsommer 2020 wurde er konkreter. Das „Auslöschen“ der Bundesregierung durch Dritte stünde bevor, die schwangere Justizministerin, werde die Geburt ihres Kindes „garantiert nicht mehr erleben“, verbreitete der Mann auf seiner Website.

Prozess gegen jenen 68-Jährigen, der die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) mit dem Tod bedroht hat
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Todesdrohungen waren laut Gericht nicht konkret genug

Für die Staatsanwaltschaft war dies Gefahr im Verzug. Sie ließ sich eine Festnahmeanordnung gerichtlich bewilligen und den 68-Jährigen festnehmen. Die Drohungen waren nach rechtlicher Prüfung für die Anklagebehörde aber nicht konkret genug, um dieses Ermittlungsverfahren separat zu verfolgen. „Für die Erfüllung des Tatbestands wäre es erforderlich, dass der Verdächtige Einfluss hat, dass das passiert, was er androht“, erläuterte Bussek im Gespräch mit der APA. Diesen Eindruck habe der Mann aber nicht vermittelt, er habe sich, was die Umsetzung betrifft, in seinen Postings auf Dritte bezogen.

Weiters sei dem Mann nicht nachzuweisen gewesen, dass er überhaupt den Vorsatz hatte, dass Zadic bzw. die Regierung Kenntnis von seinen Drohungen erlangen. Um eine gefährliche Drohung strafrechtlich zu verfolgen, sei es aber erforderlich, dass der Verdächtige darauf abzielt, dass diese die Adressaten erreicht, sagte Bussek.

„Ich habe mich wohl verrannt“

Im Prozess ging es daher „nur" um diffamierende Äußerungen gegen Farbige und Moslems, die der 68-Jährige seit 2016 veröffentlicht hatte. Beispielsweise stellte er „Belohnungen“ für das Töten bzw. Foltern von muslimischen Mitbürgern in Aussicht. Dazu sagte er vor Gericht: „Ich habe mich wohl verrannt.“ Die Grenzen dessen, was er sagen bzw. schreiben dürfe, „kann man als Nichtjurist gar nicht festlegen“. Es gebe „so viele Minenfelder, da kann man eigentlich nur mehr die ganze Website zusperren.“

Gutachter sah „krankhaftes Wahngebilde“

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Pensionisten ein krankhaftes Wahngebilde und stufte ihn als zurechnungsunfähig ein. Er empfahl im Fall eines Schuldspruchs die Einweisung des 68-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wo eine therapeutische Behandlung gewährleistet sei. Ansonsten sei „mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass er wieder solche Delikte begeht.“

Der 68-Jährige sei weder krankheitseinsichtig noch zu einer Therapie bereit, was der Betroffene im Anschluss gleich mit einer Wortmeldung bestätigte: „Ich will mir helfen lassen, aber nicht in einer Zelle. Nur ambulant. Ich will nicht eingesperrt sein in eine Zelle.“ „Dass Sie krank sind, ist unzweifelhaft. Und Ihre Taten sind gefährlich“, stellte das Gericht am Ende fest. Dem Unterbringungsantrag wurde daher Folge gegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der 68-Jährige erbat Bedenkzeit.