Frau zündet Kerze an
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Politik

Zwei Opfer überlegen Amtshaftungsklage

Nach dem Anschlag könnten die Behörden bald auch mit einer Amtshaftungsklage konfrontiert sein. Zumindest zwei Opfer des Anschlags überlegen, eine solche Klage gegen die Republik einzubringen.

Wenn Staatsorgane durch rechtswidriges Verhalten oder schuldhaftes Unterlassen einen Schaden anrichten, kann gegen die Republik eine Amtshaftungsklage eingebracht werden.

Für Rechtsanwalt Karl Newole, Gründer der Bürgerinitiative „Wir im Ersten“ stellt sich die Rechtslage nach dem Attentat so dar, dass eine solche Klage gute Chancen auf Erfolg habe: „Anhaltspunkte für eine Haftung des Staates im Rahmen der sogenannten Amtshaftung gibt es genug. Bei pflichtgemäßem Handeln wäre das Attentat wohl verhinderbar gewesen“, erklärte Newole. Er vertritt derzeit zwei Opfer des Attentats – eines wurde verletzt, beim anderen entstand ein Sachschaden – und bereitet eine Klage vor.

Begräbniskosten, Sachschäden, Verdienstentgang

„Unter Amtshaftung“, so Newole, „versteht man die Haftung für Schäden, die Staatsorgane in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursachen. In Frage kommen etwa Geldersatz für Begräbniskosten, Trauer- und Schockschäden, Unterhalt für Hinterbliebene, Schmerzensgeld für Verletzte, Entschädigung für Invalidität, Verdienstentgang oder Sachschäden.“

Begründet wird das damit, dass der spätere Attentäter unter strengen Auflagen vorzeitig frei gekommen ist und dann versucht hat, in der Slowakei Munition zu kaufen. Da hätten alle Alarmglocken läuten und die Information sofort an die Justiz weitergegeben werden müssen, das sei aber nicht geschehen, so Newole. Vor Gericht müsse das alles natürlich auch bewiesen werden, deshalb warte man mit dem Einbringen der Klage noch, bis genauere Informationen über den Ablauf der Ereignisse vorliegen.

Auch Uniprofessor sieht Amtshaftung

Die Frage der Amtshaftung wurde auch in der „Presse“ aufgeworfen. „Es scheint alles für eine Amtshaftung zu sprechen“, sagte der Salzburger Univ.Prof. Andreas Kletecka zur „Presse“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hätte wegen Gefahr im Verzug sofort handeln und die Justiz informieren müssen, sagt Kletecka. Schließlich war der einschlägig vorbestrafte Mann nur unter Auflagen frei und hätte nach dem versuchten Munitionskauf sogar wieder in die reguläre Haft genommen werden können.

Opfer des Terroranschlags vom Montag könnten also wahrscheinlich den Staat haftbar machen. Kinder der vier Todesopfer könnten Unterhalt vom Staat einklagen, auch ein Ersatz für Schockschäden sei denkbar. Eine Abgeltung für die gewöhnliche Trauer wäre nur möglich, wenn man dem Staat grob fahrlässiges Handeln vorwerfen könne – wofür aus Sicht Kleteckas einiges spreche.

Die 23 Verletzten könnten neben Behandlungskosten Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung einfordern. Kann jemand wegen des Attentats nicht arbeiten, müsste ihm – bei einer Verurteilung des Staats – der Verdienstentgang ersetzt werden.