Laut einer Mitteilung wird unter anderem die CoV-Situation ins Treffen geführt – vor allem der Umstand, dass Unterstützungserklärungen persönlich abgegeben werden mussten, während die Stimmabgabe per Brief möglich war. Dies habe Kleinparteien benachteiligt, sagte Parteivertreter Gerhard Kuchta.
„Grobe Ungleichbehandlung“
Viele ältere Menschen hätten angesichts der Infektionsgefahr darauf verzichtet, sich aus dem Haus zu begeben, um am Bezirksamt eine Unterschrift zu leisten. Parlamentsparteien würden hingegen nur Unterschriften von fünf Nationalratsabgeordneten benötigen, kritisierte er. „Auch Kleinparteien sollen eine faire Chance erhalten“, befand Kuchta.
In dem Vorbringen an den VfGH wird dementsprechend eine „grobe Ungleichbehandlung in der Covid19-Problematik“ geltend gemacht. „Artikel Eins“ konnte nicht genügend Unterschriften für ein Antreten am 11. Oktober sammeln. Um antreten zu können, brauchte es auf Landesebene jedenfalls für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften. Um für die Bezirksvertretung zu kandidieren, waren jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig.