Mann wird von Polizei abgeführt
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CHRONIK

Töchter missbraucht: Zwölf Jahre Haft

Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch ein 49-jähriger Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine Tochter seit ihrem 13. Lebensjahr regelmäßig missbraucht haben. Als er sich auch an ihrer jüngeren Schwester verging, filmte sie die Tat mit.

Seine älteste Tochter – mittlerweile 20 Jahre alt – hatte ihm eine „Videofalle“ gestellt, nachdem sich der Vater auch an ihrer jüngeren Schwester zu vergreifen begonnen hatte. „Sie hat gewusst, ihre Mutter und ihre Familie werden ihr sonst nicht glauben“, erläuterte Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig eingangs der Verhandlung.

Hilfe für Betroffene

  • Frauennotruf Wien: 01 71 71 9
  • Frauenhäuser Wien: 05 77 22
  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555

Die junge Frau – laut Anklage musste sie vom Sommer 2013 bis zum Herbst 2019 unzählige geschlechtliche Handlungen über sich ergehen lassen – habe mit ihrem Handy zwei Mal ihren Vater während erzwungenen Geschlechtsverkehrs gefilmt. Dem Mann sei zwar aufgefallen, dass die Tochter währenddessen ihr Handy in der Hand hatte. Er habe aber angenommen, sie schaue sich auf Youtube Videos an.

Urteil nicht rechtskräftig

Die um vier Jahre jüngere Tochter wurde der Anklage zufolge seit 2015 missbraucht, wobei diese Übergriffe nicht die Dimensionen annahmen, die die Ältere ertragen musste. Nachdem gegen ihn Ende des Vorjahrs Anzeige erstattet worden war und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, setzte sich der 49-Jährige ins Ausland ab. Er wurde mit Europäischem Haftbefehl in Frankreich festgenommen und an die österreichischen Behörden ausgeliefert.

„Ich hatte immer eine gute Beziehung zu ihnen“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er könne sich die Anschuldigungen seiner Töchter nicht erklären: „Wenn sich das zugetragen hätte, wäre es schon früher rausgekommen.“

Der Mann beteuerte seine Schuldlosigkeit vor Gericht: „So etwas hat es nicht gegeben. Das ist alles erfunden“. Ein Schöffensenat schenkte ihm allerdings keinen Glauben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.