Eva Glawischnig bei einer Pressekonferenz der Grünen im Jahr 2017
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

OGH gibt Glawischnig gegen Facebook recht

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Eva Glawischnig im von den Grünen initiierten Musterprozess gegen Facebook recht gegeben. Facebook muss ein beleidigendes Posting gegen die Ex-Grünen-Chefin damit weltweit löschen – und auch sinngleiche Äußerungen.

Der Revisionsrekurs von Facebook war nicht erfolgreich, teilten die Grünen der APA am Donnerstag mit. Damit wird eine Unterlassungsverfügung des Wiener Handelsgerichts wieder hergestellt. Die einstweilige Verfügung gilt auch für wort- und sinngleiche Äußerungen.

Anlassfall war eine Klage, die Glawischnig noch vor ihrem Rücktritt als Chefin der Grünen 2017 gegen Facebook angestrengt hatte, nachdem sie in Postings beleidigt und unter anderem als „miese Volksverräterin“ bezeichnet worden war.

Weltweite Löschung nicht gegen EU-Recht

Das Oberlandesgericht Wien urteilte, dass der Konzern die entsprechenden Kommentare weltweit löschen und auch gleichlautende Beleidigungen offline nehmen muss. Der OGH schickte den Fall schließlich zum EU-Höchstgericht nach Luxemburg, das im Oktober 2019 entschied, dass das EU-Recht einer weltweiten Löschung nicht entgegenstehe.

Die Letztentscheidung lag nun beim OGH. Dieser erklärte nun, die Unterlassungsverfügung sei ausreichend bestimmt und schaffe keine unverhältnismäßige Kontrollverpflichtung für Facebook. Facebook muss die Veröffentlichung bzw. die Verbreitung von Fotos von Glawischnig unterlassen, wenn im Begleittext die wörtlichen oder sinngleichen Behauptungen, die Klägerin sei eine „miese Volksverräterin“, ein „korrupter Trampel“ oder Mitglied einer „Faschistenpartei“ verbreitet werden.

Posting zunächst nur in Österreich gesperrt

Der Beitrag wurde nach Erlassung der einstweiligen Verfügung durch das Handelsgericht Wien nur in Österreich gesperrt. Glawischnig und die Grünen fordern von Facebook nun „die unverzügliche Löschung des inkriminierten Postings“.

„Das vorliegende Urteil unterstreicht, dass Facebook laufend Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung begeht“, hieß es in einem schriftlichen Statement der Grünen Klubchefin Sigrid Maurer. Das Urteil zeige aber auch, „wie wichtig die vereinfachte und beschleunigte Rechtsdurchsetzung bei der Bekämpfung von Hass im Netz ist“. Miut dem Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das demnächst beschlossen werde, schaffe man den Rahmen dafür, so Maurer, und nehme Unternehmen wie Facebook in die Verantwortung.

Hauptverfahren beginnt erst

Die Entscheidung betrifft das Sicherungsverfahren, das Hauptverfahren beginnt erst. Darin wird es unter anderem um die Herausgabe der Userdaten, um Schadenersatzansprüche sowie um die Frage der Urteilsveröffentlichung gehen, sagte Medienanwältin Maria Windhager zur APA. Windhager vertritt Glawischnig in dem seit 2016 laufenden Verfahren.