Außenansicht der Tewhid-Moschee in der Murlingengasse in Meidling
APA/Georg Hochmuth
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Politik

Moschee könnte Schließung beeinspruchen

Jene Moschee in Wien-Meidling, die nach dem Terroranschlag in der Innenstadt geschlossen worden ist, könnte sich gegen die Entscheidung wehren. Die Betreiber können sich an ein Schiedsgericht der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) wenden.

Eine tatsächliche Schließung von Moscheegemeinden ist in Österreich nur schwer möglich. Das Islamgesetz sieht nämlich nur vor, dass der Bundeskanzler sogenannten Kultusgemeinden – also übergeordneten Verbände – die Rechtspersönlichkeit entziehen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gegen einzelne Moscheegemeinden kann aber nur die Glaubensgemeinschaft selbst vorgehen. Das hat sie im Fall der Tewhid-Moschee in Meidling, die der Attentäter besucht haben soll, auch getan hat.

Die IGGÖ entzog der Moschee die Rechtspersönlichkeit. Die Schließung erfolgte im Interesse der öffentlichen Sicherheit, da die im Islamgesetz geforderte „positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat“ nicht bestehe. Den konkreten Vorwurf soll man aber auch in der IGGÖ, die wegen angeblicher „Gefahr im Verzug“ handelte, bis jetzt nicht kennen.

Persilschein für Moschee vom Verfassungsschutz?

Die Betreiber des Gebetshauses können nun gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ vor dem dafür eingerichteten Schiedsgericht wehren können – was bis zuletzt aber noch nicht geschehen ist. Sollte auch dieses zum selben Schluss kommen, bleibt noch immer der zivilrechtliche Weg offen. Spätestens dann müssten die Sicherheitsbehörden aber vorlegen, warum in diesem Fall die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei.

Dass die Moschee Anlaufpunkt für Salafisten war, ist in der Glaubensgemeinschaft zwar hinlänglich bekannt. Aus diesem Grund sei das Objekt auch vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) – mit dem nur unregelmäßiger Kontakt bestehe – beobachtet worden, heißt es dort. Allerdings hätte ein Beamter des LVT erst vor zehn Monaten der IGGÖ bestätigt, dass von der Moschee keine Gefahr ausgehe und dass sich diese zum Besseren entwickelt habe.

Ob die Moschee in der Praxis weiterhin geöffnet ist oder nicht, kann übrigens auch die IGGÖ nicht beeinflussen. Eine Aufhebung der Rechtspersönlichkeit bedeutet letztlich nämlich nur, dass die Einrichtung nicht mehr unter ihrem Dach betrieben wird.

Geplantes Imame-Register sorgt für Irritation

Ratlos ist man in der offiziellen Muslime Vertretung auch bezüglich der Razzien in angebliche Einrichtungen der Muslimbruderschaft. Etwa im Fall der Stiftung des einstigen IGGÖ-Präsidenten Anas Schakfeh. Dabei soll diese völlig unabhängig von der Glaubensgemeinschaft agieren, betont man dort. Das Gebäude beheimatet zwar das Religionspädagogische Institut (IRPA) der Glaubensgemeinschaft – allerdings sei man dort nur Mieter. Etwaige Verwechslungen könnten aber ohnehin bald ausgeräumt sein, der Mietvertrag läuft im September 2021 aus.

Für Irritation in der Muslime-Vertretung sorgt derzeit auch das von der Regierung als Anti-Terror-Maßnahme angedachte Imame-Register. Ein solches gibt es nämlich schon innerhalb der IGGÖ. Wie es dort heißt, dürften die Behörden bis zuletzt nicht einmal um Einblick angesucht haben.