Politik

Digitale Gesichtserkennung bei 931 Straftaten

Bei der Aufklärung von Straftaten setzt die Polizei verstärkt auf eine Gesichtserkennungssoftware, die seit Dezember 2019 in Betrieb steht. Diese wurde laut Innenministerium bei 931 Straftaten eingesetzt. Unter anderem, um einen Juwelierüberfall in der Brigittenau zu klären.

Bis 1. Oktober 2020 wurden mit Hilfe der Software 1.343 Verdächtige damit überprüft. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor. Auf die Software zurückgegriffen wird in erster Linie bei Einbruchsdiebstählen und sonstigen Vermögensdelikten, die von Überwachungskameras dokumentiert wurden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in der Strafprozessordnung (StPO).

Bildabgleich erfolgt erst nach begangener Tat

Um überhaupt den digitalen Bildabgleich einsetzen zu können, ist bei unbekannter Täterschaft der Verdacht auf Begehung einer vorsätzlichen gerichtlich strafbaren Handlung erforderlich. „Eine Echtzeitüberwachung ist mit der eingesetzten Software nicht möglich, nicht beabsichtigt und wäre rechtlich auch nicht gedeckt“, betont Nehammer in seiner Anfragebeantwortung. Die Software werde ausschließlich zum Abgleich nach Begehung einer Straftat verwendet und nicht während laufender Demonstrationen oder Kundgebungen.

In Bezug auf Letzteres wurde der digitale Bildabgleich laut Nehammer bisher ein einziges Mal verwendet – um eine gerichtlich strafbare Handlung im Zusammenhang mit einer Kundgebung zu klären. Der unbekannte Täter war kein Kundgebungsteilnehmer.

Kein Zugriff auf Social-Media-Plattformen

Für den Bildabgleich wird nicht auf Social-Media-Plattformen zurückgegriffen, versichert Nehammer. Das sei auch zukünftig nicht geplant. Es soll auch keinen automatisierten Abgleich geben. Der Abgleich erfolgt ausschließlich mit der Datenbank „Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz“, es gibt laut Nehammer keine Kooperation mit europäischen Institutionen.

Bei dem Raubüberfall im 20. Bezirk im Dezember 2011 hatten sich die Täter als Frauen verkleidet, dennoch wurde einer von ihnen letztlich mittels Bildern aus der Überwachungskamera identifiziert. Durch den digitalen Bildabgleich konnte der Täter vor Kurzem überführt werden.