Innerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses darf man beleuchten, was und wie man will. Lichterketten im Fenster sind also beispielsweise kein Problem – heißt es von Seiten der Wiener Mietervereinigung gegenüber Radio Wien. Heikler wird es, wenn der leuchtende Weihnachtsschmuck am Balkon oder auf der Terrasse angebracht wird. Hier müsse man „ortsübliche Beleuchtung“ verwenden. Das ist jedoch ein dehnbarer Begriff und eine Rechtssprechung gibt es dazu in Österreich noch nicht.
Abgesehen von der Ortsüblichkeit muss der Weihnachtsschmuck draußen auch entsprechend gesichert sein. Möglicherweise wird man auch aufgefordert die Beleuchtung nach 22.00 Uhr abzuschalten – sollte sich jemand gestört fühlen.
Erlaubnis für Außenfassaden-Beleuchtung nötig
Sobald man den eigenen Bereich verlässt, also Dach oder Außenfassade schmücken will, ist laut Wiener Mietervereinigung die Erlaubnis der Eigentümer einzuholen. Eine solche Erlaubnis braucht man auch, wenn man an der Außenfassade Verankerungen oder Sicherungen anbringen will.