Koch in Küche
APA/DPA/STEFAN SAUER
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Chronik

AK kritisiert Handflächenscans bei Plachutta

Mitarbeiter des Wiener Gastro-Unternehmens Plachutta sollen Arbeitszeitlisten per Handflächenscan „unterschreiben“ müssen. Das berichtet der „Kurier“ in der Samstagausgabe. Die Arbeiterkammer ruft die Datenschutzkommission an, laut Plachutta ist „alles rechtens“.

Laut der Beschwerde wird den Mitarbeitern im Büro des Betriebes kurz am Tablet eine Liste der Arbeitsstunden zur Einsicht vorgelegt. Die Aufstellung soll dann mittels Scan der Handfläche unterzeichnet und so automatisch mit der Unterschrift des Arbeitnehmers versehen werden. „Handflächenscans sind für die Lohnverrechnung nicht erforderlich“, kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl im „Kurier“. Die Aufzeichnungen müssten in schriftlicher Form ausgehändigt werden, damit eine ordentliche Kontrolle möglich sei.

Zudem fehle die Freiwilligkeit bei der erforderlichen Einverständniserklärung, weil das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht ausgewogen sei, so Anderl. Auch seien die Betroffenen nicht über ihr Auskunftsrecht aufgeklärt worden. Und Plachutta behalte die Daten noch 14 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses, dabei müssten diese umgehend gelöscht werden.

Anwalt verweist auf Rechtsgutachten

„Der Handflächenscanner ist keine Angelegenheit Plachuttas sondern wird zigfach von Gastronomiebetrieben eingesetzt“, sagte der Firmenanwalt von Gastronom Mario Plachutta, Georg Röhsner. Der Systemanbieter versichere, dass alles rechtens sei. Man habe entsprechende Rechtsgutachten. Nicht der Handflächenabdruck werde gespeichert, sondern ein so genannter hash-Wert, der bei jeder Neueingabe abgeglichen werde. „Im Prinzip wie ein elektronischer Chip am Schlüsselband, der an ein Lesegerät gehalten wird“, so Röhsner. Es könne kein Missbrauch betrieben werden. Es werde viel mehr gesichert, dass nicht jemand anderer die Arbeitszeitaufzeichnung unterschreibe.

Die aus Sicht der AK gegebene eingeschränkte Kontrollmöglichkeit der Zeitaufzeichnungen sieht der Firmenanwalt nicht. Die Leute seien froh über die rasche Abwicklung. „Wenn jemand die Arbeitszeitaufzeichnung in ausgedruckter Form haben will, bekommt er das natürlich“, versicherte Röhsner.

750.000 Euro Strafe in den Niederlanden

In den Niederlanden musste ein Unternehmer in einer ähnlichen Causa und einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) laut „Kurier“ eine Strafe von 750.000 Euro zahlen. Dort wurden die Mitarbeiter nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass das Unternehmen eine Fingerabdrucktechnologie für die Anwesenheits- und Zeiterfassung benutzt.