Leere Hotels und Restaurants durch Corona
Jordan Feeg – stock.adobe.com
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Chronik

Kein Einsatz der MA 15 beim Freitesten

Eine Woche nach Weihnachten sind wieder mehr CoV-Infektionen zu verzeichnen. Gleichzeitig läuft zwei Wochen vor Ende des harten Lockdowns eine Debatte darüber, wie Freitesten eigentlich funktionieren soll. Die Stadt Wien etwa sagt Nein zum Einsatz des Gesundheitsdienstes (MA 15).

Dass die Gesundheitsbehörden in den Gastronomiebetrieben den Infektionsstatus der Gäste kontrollieren, schließt man bei der Stadt Wien aus. „Sicher nicht“, hieß es dazu aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Zur Eindämmung der Pandemie hätte die MA 15 wichtigeres zu tun als – Zitat – „durch die Gasthäuser zu ziehen“.

Weiter Rätselraten um das „Freitesten“

Über zwei Wochen dauert der harte Lockdown noch, danach soll man sich „freitesten“ können um etwa ins Theater oder Lokal gehen zu dürfen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Regierung in Begutachtung geschickt. Nur: Wer soll das kontrollieren und wo gilt das überall?

Für den Fall, dass der Bund wider Erwarten doch eine rechtliche Vorschrift zu den Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden vorlege, kündigte die Stadt Wien an, im Rahmen des Epidemiegesetzes einen Assistenzeinsatz der Polizei anzufordern. Diese werde dann damit beauftragt, in den Lokalen die Befunde zu kontrollieren. Alles andere sei nicht zumutbar.

Wiens Teststraßen bleiben so lange wie nötig

Unklar ist auch die Vorgehensweise nach dem 24. Jänner, wenn also der Lockdown für alle zu Ende ist. Sollten negative Testergebnisse dann weiterhin das „Ticket“ für die Freizeitgestaltung sein, wäre Wien auf jeden Fall mit den Teststraßen dafür gerüstet. Diese sollen nämlich so lange wie nötig bleiben. Fix ist auf jeden Fall noch nichts, denn einen Gesetztestext zum „Freitesten“ gibt es noch nicht und auch das Gesundheitsministerium selbst hatte am letzten Tag des Jahres 2020 diesbezüglich noch keine Details.

Anlass der Debatte war das Jahreswechselinterview mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der ZiB 2 am Mittwoch. Laut Kurz sollen Veranstalter von Kultur- und Sportevents von den Besuchern und Besucherinnen und in Hotels, gemeinsam mit dem Vorweisen der Tickets oder dem Meldezettel den negativen Test verlangen, der nicht älter als 48 Stunden ist. „Dafür ist der Betreiber verantwortlich“, sagte Kurz. Das sei die einzige Möglichkeit, diese Branchen wieder hochzufahren – mehr dazu in Kurz gibt erste Details zum „Freitesten“ (news.ORF.at).

Und knapp sechs Stunden vor Jahreswechsel schickte die Bundesregierung Donnerstagabend noch das Gesetz zum Freitesten auf den Weg. Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz schafft Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht – durch negative Testergebnisse oder eine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Erkrankung – mehr dazu in Gesetz ermöglicht Lockdown-Ausnahmen (news.ORF.at).

Hotellerie wartet auf praxistaugliche Verordnung

Die negativen Testergebnise kontrollieren sollen nicht nur Kultureinrichtungen, sondern auch Gastronomiebetriebe. Wie das aber in der Praxis funktionieren soll, wusste zu Silvester zumindest nicht einmal die Präsidentin der Hoteliervereinigung, Michaela Reitterer. Man warte auf Details von der Regierung: „Ehrlich gesagt, ich möchte das meinem Team nicht umhängen. Nämlich dem Gast dann zu sagen ’Sie hätten einen Test gebraucht‘ und wenn Sie keinen haben, dann geht‘s los. Wo kann man den Gast testen lassen, wer kommt für die Kosten auf und vor allem, was ist in dem Fall, wenn er positiv ist: Wer trägt dann die Stornospesen?“.

Reitterer hofft auf eine praxistaugliche Verordnung, bei der ja das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Sie freue sich auf den Kontakt mit dem Gesundheitsministerium und das gemeinsame Finden praxistauglicher Lösungen. Denn den Betrieben würde ja auch die Handhabe fehlen, etwa wenn ein Gast aus Tschechien ein Attest in tschechischer Sprache vorlege. Auch die Frage sei zu regeln, was Hoteliers mit einem Gast machen, der positiv getestet wird. „Wir brauchen hier ganz klare Regelungen, um das sinnvoll durchzuziehen“, betonte Reitterer.

„Kulturpolitisch unverträglich“

Ein negativer Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist, soll ab 18. Jänner die Eintrittskarte für Theater, Kino oder Museum sein. Wer belegen kann, dass er nicht CoV-infiziert ist, kann auch Hotels, Restaurants und Bars besuchen, die dann wieder geöffnet haben sollen. Der Unterschied zwischen Kultur und Gastronomie ist allerdings, dass das Testergebnis bei der Gastronomie nicht maximal 48 Stunden sein muss, sondern bis zu einer Woche zurückliegen darf.

Die Gesundheitskontrolle bei Kulturveranstaltungen sei „demokratie- und kulturpolitisch unverträglich“, hieß es dazu bei der IG Autorinnen Autoren. „Wenn es das Ziel der Regierung war, den Kunst- und Kulturbetrieb stufenweise wieder zuzulassen, so sollte sie sich auf diese Aufgabe konzentrieren und sich damit beschäftigen, wie die nächsten Schritte aussehen können und nicht, welche Spezialrestriktionen sie dem Kunst- und Kulturbetrieb noch auferlegen kann, um ihn möglichst lange, möglichst stark zu behindern“, sagte Geschäftsführer Gerhard Ruiss – mehr dazu in Kultur kritisiert Ungleichbehandlung (news.ORF.at).

73.052 CoV-Infektionen in Wien

Sieben Tage nach Weihnachten meldete der medizinische Krisenstab der Stadt Wien wieder einen Anstieg der bestätigten CoV-Infektionen. Binnen 24 Stunden waren es demnach 429. 13 Menschen sind mit oder an dem Virus gestorben. Damit waren in Wien seit Beginn der Pandemie 73.052 positive Testungen sowie 1.103 mit dem Virus in Zusammenhang stehende Todesfälle bestätigt.