Chronik

CoV: 100 Teilnehmer bei untersagter Demo

Am frühen Samstagnachmittag haben sich laut Polizei etwa 100 Personen vor der Staatsoper versammelt, um an einer untersagten Demonstration gegen die CoV-Maßnahmen teilzunehmen. Die Polizei ist dabei nicht eingeschritten.

Einige Teilnehmer haben zwar keinen Mund-Nasenschutz getragen, aber die Abstände wurden eingehalten, weshalb die Exekutive nicht einschritt, sagte Polizeisprecherin Barbara Gass. Vier Versammlungen von Coronavirus-Gegnern waren für dieses Wochenende in Wien angemeldet gewesen. Drei davon waren von der Polizei untersagt worden. Der verbliebene „Spirituelle Rundgang für ein segensreiches, glückliches Neujahr", der für Samstagnachmittag geplant war, wurde von der Organisatorin am Freitagabend selbst abgesagt.“ Am Gestade war dann auch tatsächlich niemand zu sehen.

Bei der Oper ließen sich die Aktivistinnen und Aktivisten nicht vom Verbot abhalten, was der ursprünglichen Organisatorin eine Anzeige einbringen wird, so Gass. Die Demonstranten folgten der ursprünglichen Route, sie marschierten über den Ring bis zur Schlusskundgebung am Stephansplatz. Statt der angemeldeten 500 bis 1.000 Personen hatte sich laut Polizei lediglich ein Bruchteil eingefunden.

Drei Verbote und eine Absage

Die drei Versammlungen waren nach dem Versammlungsgesetz von der Polizei untersagt worden. Prognosen hätten befürchten lassen, dass das öffentliche Wohl bei diesen Veranstaltungen gefährdet würde, lautete ein Punkt der Begründung für das Verbot. Der zweite: Man kenne die Anmelder bereits, diese hätten schon in der Vergangenheit verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz und nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz gesetzt.

Mit der Untersagung der drei Demos blieb noch der „Spirituelle Rundgang für ein segensreiches, glückliches Neujahr“. Dieser sollte am Samstag durch die Innenstadt ziehen, um am späteren Nachmittag im Burggarten eine Abschlusskundgebung abzuhalten. Dieser Marsch wurde nicht untersagt, weil die Anmelderin verwaltungsstrafrechtlich bei solchen Veranstaltungen bisher nicht aufgefallen ist. Dafür waren 30 Teilnehmer angemeldet. Am Freitag zog die Organisatorin laut Polizei den Antrag selbst zurück.

Kundgebung auf dem Heldenplatz untersagt

Eine für 16. Jänner auf dem Heldenplatz geplante Kundgebung wurde ebenfalls untersagt. Auch hier bestehe eine „negative Gefährdungsprognose“, unter anderem weil es bei von derselben Privatperson angemeldeten Kundgebungen in der Vergangenheit zu Gesetzesübertretungen gekommen sei, hieß es zur Begründung.

Theoretisch möglich bleibe freilich die Anmeldung von Anti-Coronavirus-Kundgebungen durch Personen ohne negative Vorgeschichte, hieß es auf Nachfrage bei der Polizei. Wenn es keine Gefährdungshinweise gäbe und man von einem friedlichen Verlauf auszugehen habe, dann „wird man das Okay geben“.

BVT: Extremisten und Rechtsradikale unter Demonstranten

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte diese Woche vor „Extremisten und Radikalen“ unter den Demonstranten gegen die Coronavirus-Maßnahmen gewarnt. Auch seien klare Verbindungen zur rechtsextremen Szene festzustellen, hieß es in einer Stellungnahme des Innenministeriums.

Die genannten Extremisten und radikalen Teilnehmer würden „bewusst und gezielt“ antidemokratische Agitation unter dem Mantel der Corona-Leugnung betreiben, so das BVT. Das hätten die letzten Versammlungen (etwa in Wien, Innsbruck oder Graz) gezeigt. Ziel der Gruppierungen sei es, die rechtsstaatlichen Strukturen auszuhebeln und im Hintergrund ihre Ideologie zu transportieren. „Das Ziel dieser Gruppierungen ist die nachhaltige Schwächung unserer demokratischen Strukturen“, so das Bundesamt.