Anwältin Maria Windhager, die Beschuldigte Sigrid Maurer, der Kläger und Anwalt Adrian E. Hollaender, alle mit Maske, in Gerichtssaal
APA/Herbert Neubauer
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Chronik

Maurer-Prozess: Zeuge „Willi“ kam nicht

Heute sollte am Landesgericht der Prozess gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer fortgesetzt werden, die ein Bierwirt wegen übler Nachrede geklagt hatte. Dazu war Zeuge „Willi“ geladen. Er erschien aber nicht vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.

Wenige Minuten vor der Verhandlung rief der Zeuge in der Kanzlei des Landesgerichts an und entschuldigte sich, er könne aufgrund einer Erkrankung nicht kommen. Als Richter Hartwig Handsur die von dem Mann behauptete Erkrankung von der Polizei überprüfen lassen wollte, trafen ihn an seine Adresse entsandte Polizeibeamte dort nicht an. Über den Zeugen wurde daraufhin eine Buße von 400 Euro verhängt, die Verhandlung wurde auf 17. Februar vertagt.

Maurer „enttäuscht und genervt“

„Ich bin wahnsinnig enttäuscht und genervt, dass wieder ein Zeuge nicht erschienen ist. Das Verfahren zieht sich schon ewig“, sagte Maurer gegenüber Journalisten. Und weiter: „Ich wünsche mir, dass das Verfahren endlich vorbei ist und ich freigesprochen werde.“

Anwältin Maria Windhager und Sigrid Maurer mit Maske in Gerichtssaal
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Maurer wartete am Freitag vergeblich auf die mit Spannung erwarteten Aussagen des neuen Zeugen

Maurer hatte auf ihrem Twitter-Account behauptet, dass ihr der Bierwirt Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt habe. Dieser klagte sie daraufhin wegen übler Nachrede. Beim bisher letzten Verhandlungstermin in dieser Causa hatte der Bierwirt behauptet, für die Nachrichten sei ein gewisser „Willi“ verantwortlich.

Der Wirt präsentierte dem Gericht ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Freundes namens Willi aus der Stromstraße in der Brigittenau. Dieser müsse in seinem Lokal, wo alle Gäste Zugang zu seinem Computer gehabt hätten, die anstößige Nachricht abgeschickt und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben, sagte der Wirt. Daraufhin wurde die Verhandlung zur Ausforschung dieses Mannes vertagt.

Zeuge übernahm Ladung eigenhändig

Tatsächlich konnte im Umfeld des Lokalbetreibers ein Bekannter mit dem passenden Vornamen ausgeforscht werden. Dieser Mann, bei dem derzeit nicht geklärt ist, ob und inwieweit er mit der Sache überhaupt etwas zu tun hat, wurde zur Verhandlung am Montag als Zeuge geladen, wobei er die schriftliche Ladung eigenhändig übernommen hatte.

Polizisten wurden am Freitag an die Adresse des Mannes geschickt, um – wie der Richter sagte – eine „laienhafte Einschätzung“ dessen Gesundheitszustands vorzunehmen und darüber dem Gericht Bericht zu erstatten. Die Beiziehung eines Amtsarztes war kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Da der Zeuge nicht in seiner Wohnung angetroffen wurde, blieb dem Richter nichts anderes übrig, als einen weiteren Verhandlungstermin anzusetzen.

OLG ordnete Neudurchführung des Verfahrens an

Offen bleibt, ob der Zeuge unter Wahrheitspflicht die Darstellung des Bierwirts bestätigen würde. Es stand keineswegs fest, ob der Zeuge – abgesehen von einem passenden Vornamen – überhaupt etwas mit der gegenständlichen Sache zu tun hat.

Maurer war in dieser Causa im ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die „erlittene Unbill“ zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.