Hausfassade beim Tatort
APA / Hans Punz
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Politik

Pensionistin erschossen: Diskussion um Einsatz

Der Fall der von einem Polizisten in der Vorwoche erschossenen Pensionistin in Wien-Hietzing löst weiter Diskussionen aus. Laut dem „Falter“ dreht es sich strafrechtlich um die Frage, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat oder ob er einen Notwehrexzess begangen hat.

Die 67-Jährige hatte am Dienstag der Vorwoche zunächst ihre Heimhilfe mit einem Messer bedroht. Beim folgenden Polizeieinsatz, an dem neben Bezirkskräften auch die WEGA beteiligt war, habe die Frau Beamte mit dem Messer in der Hand angegriffen. Ein Polizist setzte daraufhin einen Taser ein, ein anderer schoss auf die Frau und tötete sie.

Keine Bodycams

Laut „Falter“ sagten mit dem Fall konfrontierte Polizisten, der Sachverhalt müsse genau rekonstruiert werden. Unter anderem hätten sie beklagt, dass es noch keine Bodycams gebe, die solche Einsätze auf Video dokumentieren. Ein Beamter spekulierte, dass möglicherweise unklar gewesen sei, ob sich in der Wohnung in der Auhofstraße eine weitere Person aufgehalten hätte.

Ein weiterer Polizist meinte dem Bericht zufolge, entscheidend seien die Minuten vor dem Schuss gewesen: „War es notwendig, dass es zu der Situation kommen musste?“ Ein dritter Beamter wurde im „Falter“ so zitiert: „Wenn die Wega zu einem Einsatz gerufen wird, bei dem eine Heimhilfe mit einem Messer bedroht wurde, hätte ich schon erwartet, dass sie nicht überrascht sind, wenn die Tür aufgeht und die Frau mit dem Messer in der Hand rauskommt.“

Die Aufklärung des Sachverhaltes liegt beim Landespolizeikommando Steiermark. Die Frau war laut „Falter“ besachwaltet. Laut ihrer Heimhilfe machte sie des Öfteren einen geistig verwirrten Eindruck oder ließ ihre Pflegerin gar nicht in die Wohnung.

NEOS will politische Aufklärung

Die NEOS-Sprecherin für Inneres, Stephanie Krisper, kündigte parlamentarische Anfragen an das Innen- und Justizministerium an. Sie verlangte politische Aufklärung des Falles: „Laut Berichten war den einschreitenden Beamtinnen und Beamten bekannt, dass die Frau psychisch verwirrt war. Wieso wurde hier mit Waffengewalt reagiert? Waren die einschreitenden Beamtinnen und Beamten in dem Umgang mit solchen Patientinnen und Patienten geschult? Gab es davor Fehler bei der Einschätzung der Schwere der Beeinträchtigung der Frau?“, fragte die Abgeordnete.

Krisper wies auch auf „die Probleme des geltenden Unterbringungsrechts, also jenes Gesetzes, das die Einweisung psychisch Kranker bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in psychiatrische Anstalten zu Therapiezwecken regelt“, hin. Seit Jahren würden Reformen angekündigt. „Unter dem Eindruck des tragischen Falles vom 5. Jänner erwarte ich mir vom Justizministerium mehr Tempo und eine offene Debatte wie solche Fälle in Zukunft besser verhindert werden können.“