Chronik

Terrorprozess: 3,5 Jahre Haft für Kämpfer

Am Landesgericht ist am Mittwoch ein Tschetschene von Geschworenen schuldig gesprochen worden, weil er von 2008 bis 2013 in seiner Heimat als Kämpfer für die islamistische Terrorgruppe „Emirat Kaukasus“ tätig gewesen sein soll.

Er wurde wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Somit hat der Mann mehr als die Hälfte weniger Strafe bekommen, als noch in der ersten Verhandlung im Sommer 2020.

Prozess nach Urteilsaufhebung wiederholt

Der Prozess musste am Mittwoch allerdings am Straflandesgericht wiederholt werden, da der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2020 in nicht öffentlicher Sitzung das Urteil des Wiener Landesgerichts vom vergangenen Juli in Teilen aufgehoben hatte, mit dem der Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war.

Damals wurde der Mann wegen terroristischer Vereinigung und versuchten Mordes als terroristische Straftat schuldig erkannt. Letzteres wurde bei der heutigen Verhandlung als Notwehr geltend gemacht und er wurde von diesem Strafbestand freigesprochen.

Nach Ansicht des OGH hatte der mittlerweile verstorbene Anwalt Wolfgang Blaschitz nach dem Urteil im Sommer in seinem Rechtsmittel zutreffend aufgezeigt, dass in der Hauptverhandlung gegen die nichtigkeitsbewehrte Vorschrift des Paragrafen 340 Abs 2 StPO verstoßen worden war. Der Obmann der Geschworenen hatte bei der Verlesung des Wahrspruchs die an die Geschworenen gerichteten Fragen nicht zur Gänze, sondern lediglich deren Überschriften verlesen. Im heutigen Prozess wurde der 32-Jährige von Astrid Wagner verteidigt.

Radikalislamistischer Gottesstaat als Ziel

Der 32-Jährige soll sich im Alter von 20 Jahren der Gruppierung des inzwischen verstorbenen Doku Umarow angeschlossen zu haben, der im Nordkaukasus einen radikalislamistischen Gottesstaat auf Grundlage der Scharia errichten wollte. Mehr als 900 Terror-Anschläge auf russischem Staatsgebiet werden dem „Emirat Kaukasus“ zugeschrieben.

Der Angeklagte soll in einen Angriff auf ein russisches Sonderbataillon an der tschetschenisch-inguschetischen Grenze involviert gewesen sein, bei dem im Dezember 2014 vier Soldaten ums Leben kamen. Außerdem soll er jüngere Kampfgefährten im Waffengebrauch ausgebildet haben.

Kämpfer suchte um Asyl in Österreich an

Seinen Angaben zufolge geriet der 32-Jährige im September 2013 in eine Sprengfalle. Ein in ein Mobiltelefon eingebauter Sprengsatz zerfetzte ihm die linke Hand und kostete ihm das Augenlicht. Verwandte brachten den Erblindeten in weiterer Folge nach Inguschetien, von wo er nach Österreich geschleppt wurde. Ende Juli 2017 suchte er um Asyl an. Der Antrag wurde erstinstanzlich abgewiesen.

Als der Verfassungsschutz von seiner Vergangenheit Wind bekam, wurde von der Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ende Juli wurde der mittlerweile 32-Jährige am Landesgericht für Strafsachen wegen terroristischer Vereinigung und versuchten Mordes als terroristische Straftat schuldig erkannt. Sein damaliger Verteidiger Blaschitz legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein – und bekam post mortem Recht. Blaschitz war Anfang November tot in seinem Pkw vorgefunden worden. Er dürfte einem Herzinfarkt erlegen sein.