Stieftochter jahrelang missbraucht und geschwängert: 14 Jahre Haft. Im Bild: Der Angeklagte im Gerichtssaal
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Chronik

Stieftochter jahrelang vergewaltigt: 14 Jahre Haft

Weil er seine Stieftochter jahrelang vergewaltigt hat, ist am Freitag ein 40-jähriger Mann am Landesgericht zu 14 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Opfer brachte auch ein Kind des Mannes zur Welt.

„Er hat seiner Familie jahrelang das Schlimmste und Furchtbarste angetan“, meinte der Staatsanwalt zu Beginn des Verfahrens. Den eigenen, heute 13 Jahre alten Sohn habe der Angeklagte seit der Volksschule „jahrelang wöchentlich geschlagen“, seine Ehefrau – sie hat sich mittlerweile scheiden lassen – ebenfalls verprügelt und nach der Trennung gestalkt.

Wegen beharrlicher Verfolgung der Ex-Frau sei der Mann im Vorjahr auch einige Zeit im Gefängnis gesessen. „Er hat im Gefängnis nichts dazu gelernt“, bemerkte der Staatsanwalt, „als er rausgekommen ist, hat er der Ex-Frau und der Stieftochter wieder aufgelauert und sie verfolgt.“

Mit massiven Drohungen zum Schweigen gebracht

Darauf gingen Mutter und Tochter zur Polizei – und erst jetzt kam das Ausmaß des Martyriums zutage, das die inzwischen 19 Jahre alte Frau seit ihrer Kindheit erlebt hatte. Ab einem Alter von sieben hatte der Stiefvater von ihr laut Anklage sexuelle Handlungen erzwungen. Mit massiven Drohungen brachte er das Mädchen zum Schweigen.

Ihre Schwangerschaft konnte die Stieftochter dann nicht mehr verheimlichen. „Die Mutter war unfähig und machtlos, etwas Richtiges zu tun“, hielt der Staatsanwalt fest. Anstatt den Ehemann anzuzeigen, gab die Mutter den neugeborenen Sohn ihrer Tochter 2018 zur Adoption frei. „Und sie hat versucht, der Tochter Halt zu geben“, räumte der Ankläger ein.

„Ich bin schuldig. Ich gestehe die Taten“

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. „Ich möchte mich hiermit bei allen Anwesenden entschuldigen, weil sie so einer unmoralischen Sache beiwohnen müssen. Ich bin schuldig. Ich übernehme die Verantwortung. Ich gestehe die Taten“, erklärte der 40-Jährige. Auf die Frage nach dem Warum erwiderte er: „Ich hatte mit meiner Ex-Frau Probleme. Sie hat versucht, mich zu betrügen.“ Bei der Stieftochter hat sich einem Gutachten zufolge aufgrund des Erlebten das Vollbild einer posttraumatischen Belastungsstörung herausgebildet.

Wie Gerichtspsychiater Peter Hofmann darlegte, ist der Angeklagte zwar zurechnungsfähig, aber als gefährlich anzusehen. Der Mann sei emotional instabil und reagiere mit übertriebener Härte, wenn ihn etwas aus dem Gleichgewicht bringe. Die Tathandlungen bezeichnete Hofmann als „krank“.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Der Sachverständige empfahl für den Fall eines Schuldspruchs die Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da nur dort eine haftbegleitende therapeutische Behandlung gewährleistet sei. Ohne eine solche stelle der Mann nach Verbüßung seiner Strafe eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Bei einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Schöffensenat 14 Jahre schuld- und tatangemessen. Zusätzlich wurde die von der Staatsanwaltschaft beantragte Unterbringung im Maßnahmenvollzug verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten erbat Bedenkzeit.