Seit Mitternacht sind alle ab 14 Jahren dazu verpflichtet, im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen und in Amtshäusern die höherwertigen FFP2-Masken zu tragen. Auch bei Fahrgemeinschaften in Autos, in Seil- und Zahnradbahnen, Kundenbereichen des Handels, Märkten und beim Abholen von Speisen in der Gastronomie gilt die Maskenpflicht.
In den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen soll die Tragepflicht für Masken weiter kontrolliert werden, kündigten die Wiener Linien an. Schon bisher seien rund 100.000 Fahrgäste kontrolliert worden, 340 von ihnen mussten 50 Euro Strafe zahlen. Die Polizei will Abstands- und Maskenpflicht wie bisher kontrollieren. In den vergangenen Wochen gab es deswegen in Wien rund 3.000 Anzeigen und Organmandate. Die FFP2-Pflicht gilt für Menschen ab 14, ab sechs Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
„Besserer Schutz ist notwendig“
Größer werden muss ab heute auch der Mindestabstand zwischen Personen. War es bisher ein Meter Abstand, den es zu wahren galt, so sind nun zwei Meter vorgeschrieben. Dieser Abstand ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Ausgenommen davon sind Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben, nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober appellierte an die Bevölkerung, die neuen Maßnahmen konsequent umzusetzen: "Der verbesserte Schutz der Bevölkerung durch die FFP2-Schutzmaske und die Verdoppelung des Mindestabstandes sind die richtigen Antworten auf die sich auch in Österreich ausbreitenden Mutationen, die erhöhtes Infektionsrisiko bewirken. Das braucht besseren Schutz.“