Chronik

Schüler niedergestochen: 18 Monate Haft

Wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Donnerstag ein 14-Jähriger rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte im November einem gleichaltrigen Schüler vor einer Schule in Wien-Neubau ein Messer in den Rücken gestochen.

Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, die restlichen zwölf Monate bekam der Jugendliche unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Der Angeklagte war in der vierten Klasse, hatte aber seit Schulbeginn nicht am Unterricht teilgenommen. Als ein 16-Jähriger aus einer anderen Klasse aus dem Gebäude kam, ging der Jüngere zu ihm hin, zeigte ihm sein Messer und forderte ihn auf, um die Ecke zu kommen. Das bekam ein Freund des Bedrohten mit, der sich einmischte und dem 16-Jährigen „Lauf weg, er hat ein Messer!“ zurief.

Lehrerin ging dazwischen

Darauf wandte sich der bewaffnete 14-Jährige dem gleichaltrigen Mitschüler zu. „Er hat mir das Messer in den Rücken gestochen“, schilderte das Opfer nun einem Schöffensenat. Eine Lehrerin, die von anderen Schülern auf die Tat aufmerksam gemacht wurde, ging dazwischen. Während der Täter floh, brachte sie den Verletzten ins Gebäude, kümmerte sich um ihn und alarmierte die Rettung. Der 14-Jährige wurde mit einem Hubschrauber ins Donauspital geflogen.

Im Spital stellte sich heraus, dass die Klinge keine lebensgefährliche Verletzung bewirkt hatte. Der Jugendliche erlitt auf Höhe des siebenten Brustwirbelkörpers eine 2,5 Zentimeter tiefe Wunde. Das bewirkte laut gerichtsmedizinischem Gutachten eine mehr als 14-tägige Gesundheitsschädigung mit zwei Tagen mittelstarken und sieben Tagen leichten Schmerzen. Der Verletzte bekam dafür vom Gericht eine Wiedergutmachung in Höhe von 1.710 Euro zugesprochen.

Keine Aussage des Angeklagten

Das Motiv für die Bluttat blieb bei der Verhandlung im Unklaren. Der Angeklagte machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich – wie schon im gesamten Ermittlungsverfahren – nicht zum Geschehen. Einem jugendpsychiatrischen Gutachten zufolge weist der Angeklagte Reifungsdefizite auf emotionaler und sozialer Ebene auf, war jedoch in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen und einsichtgemäß zu handeln. Zurechnungsfähigkeit war nach Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter gegeben.

„Hohe Wiederholungsgefahr“

In ihrer schriftlichen Expertise, die von der Richterin verlesen wurde, war von einer „schweren Beziehungsstörung“ des Angeklagten die Rede und der „hohen Gefahr“, dass dieser wieder strafbare Handlungen begeht, sollte er nicht medikamentös und therapeutisch behandelt werden. Wörgötter warnte davor, den Burschen nach Verbüßung seiner Strafe zurück zu seiner Familie zu lassen, da er dort unter „pathogen wirkenden Sozialbedingungen“ aufgewachsen sei.

Die Gutachterin empfahl stattdessen die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft innerhalb einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dazu befragt, erklärte sich der Angeklagte mit einer Übersiedlung in eine WG einverstanden, weshalb der Senat diese Maßnahme per Weisung nach der Haftentlassung des 14-Jährigen verfügte. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.