Ex-Grüne-Abgeordnete Sigrid Maurer
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Maurer durfte Bierwirt zu Recht beschimpfen

Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hat einen Teilerfolg im Streit gegen den Betreiber eines Craftbeershops erzielt. Die Politikerin hatte den Mann in einem privaten Chat als „Arschloch“ bezeichnet. Eine Unterlassungsklage des Wirts wurde nun abgewiesen.

Maurer hatte via Twitter eine private Facebook-Nachricht mit obszönem Inhalt veröffentlicht, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirts bekommen hatte. Dieser sagte aber, er habe die Nachricht nicht selbst verschickt. Das Bezirksgericht Josefstadt kam in erster Instanz aber zum Ergebnis, dass die vorangegangenen obszönen Nachrichten vom Kläger stammen.

Die Unterlassungsklage des Craftbeershop-Betreibers war darauf gerichtet, Maurer zu verbieten, diesen als „Arschloch“ zu bezeichnen. In Anbetracht der „verbalen Vergewaltigung“ der Beklagten durch den Kläger sei die Bezeichnung kein unzulässiger Wertungsexzess, heißt es in der Begründung. Nach Erhalt der Nachrichten des Klägers sei die Beklagte wohl zu Recht wütend, entrüstet und entsetzt gewesen. Ihre Äußerung sei daher im Sinn der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

„Perversität der Äußerungen des Klägers“

Wörtlich heißt es im Urteil: „Angesichts der Perversität der Äußerungen des Klägers ist die auch zwei Tage danach noch bestehende Entrüstung der Beklagten legitim und die unglücklich gewählte Bezeichnung des Klägers als ‚Arschloch‘ gerechtfertigt.“ Unter Berücksichtigung der Äußerungen des Klägers erscheine die weitere Klagsführung als „rechtsmissbräuchlich“. Die Beschimpfung sei zudem in einem privaten Messenger-Chat erfolgt, der nicht geeignet sei, den Kläger in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

„Das Bezirksgericht kommt nun auch zu dem Schluss, dass der Bierwirt für die obszönen Nachrichten verantwortlich ist“, kommentierte Maurer die Entscheidung. Die grüne Klubchefin wünscht sich jetzt, dass auch das Bierwirt-Verfahren selbst „endlich ein Ende findet und ich freigesprochen werde“. Am Wiener Straflandesgericht läuft das Verfahren noch, nachdem sie der Craftbeershop-Betreiber wegen übler Nachrede geklagt hatte. Die Verhandlung wurde auf 17. Februar vertagt, nachdem ein geladener Zeuge nicht erschienen war.