Chronik

Haftstrafe nach „Hasspredigt“ in Moschee

Ein 64-Jähriger, der als Islamgelehrter in einer einschlägig bekannten Moschee in Erscheinung getreten ist und mit antisemitischen Aussagen aufgefallen sein soll, ist am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung verurteilt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 1. Juni 2018 hatte der Mann sich in einer „Hasspredigt“ abfällig über Juden geäußert. Dafür setzte es nun sechs Monate bedingt, außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Prediger hatte vor 100 bis 200 in einem Gebetsraum Versammelten behauptet, Allah „hasse“ die Juden, diese wären „die stärksten und schlimmsten Kuffar (Ungläubige, Anmerkung)“.

Eine Tonbandaufzeichnung der Predigt fand den Weg zum Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), dem die im achten Wiener Bezirk gelegene Moschee seit längerem bekannt war. Schon der vermutlich 2018 in Syrien gefallene Islamist und IS-Anhänger Mohamed Mahmoud hatte dort gepredigt.

Verurteilter bekräftigte Aussage

In seiner polizeilichen Beschuldigteneinvernahme bekräftigte der 64-Jährige seine Aussagen, indem er unter anderem zu Protokoll gab: „Für den Koran sind Juden die schlimmsten Leute.“ Vor Gericht gab er sich nun zahm und betonte, er habe keine offizielle Funktion innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft. Er beziehe Geld vom AMS und fahre nebenbei Taxi. Ein Mal habe er in der Moschee einen „Bildungsvortrag“ gehalten, „vor höchstens 15 oder 20 Leuten“. Dazu sei es nur deshalb gekommen, „weil eine Gruppe von Jugendlichen dort war, die mehr über Religion wissen wollte“.

„Nicht persönliche Meinung“

Zur inkriminierten Passage bemerkte der Angeklagte: „Ich habe das nicht persönlich gegen die Juden gemeint.“ Er habe in seinem Vortrag aufzeigen wollen, „wie man auf dem guten Pfad bleiben kann“. Das beziehe sich nicht nur auf Juden, sondern eben so auf Muslime und Christen, „die dem Namen Gottes nicht mehr gefolgt sind. Gott schreibt uns den Pfad vor, und diesen haben wir zu befolgen“. Er habe daher nicht seine persönliche Meinung dargelegt, „ich wollte nur sagen was Gott mag und was Gott hasst“.

„Ich halte solche Aussagen für gefährlich“, hielt dem Richterin Martina Krainz in ihrer Urteilsbegründung entgegen. Der Tatbestand der Verhetzung sei „eindeutig erfüllt“. Sowohl der Staatsanwalt als auch der 64-Jährige waren mit dem Urteil einverstanden, da der Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war, hat er jedoch drei Tage für ein allfälliges Rechtsmittel Zeit. Das Urteil ist insofern nicht rechtskräftig.