Unter anderem waren auch Kundgebungen auf dem Karlsplatz für bis zu 2.000 Personen sowie auf dem Heldenplatz mit bis zu 1.500 Menschen angemeldet. Insgesamt sind es sechs Kundgebungen, die von der Exekutive verboten wurden. Zwei, darunter ein Autocorso, werden noch geprüft.
Unter jenen Kundgebungen, die von den Gegnern der Coronavirus-Politik der Regierung beworben wurden, steht noch jene für Kinderrechte am Samstag auf dem Programm. Sie wurde genehmigt, ist aber bloß für 50 Personen angemeldet.
Polizei mit „ausreichender Zahl an Kräften“
Die Gründe für die Verbote sind die mittlerweile üblichen. Entweder die Veranstalter sind einschlägig bekannt dafür, dass bei ihren Kundgebungen die Vorgaben nicht eingehalten werden oder es ist zu erwarten, dass der Zweimeterabstand nicht eingehalten wird. Da man nicht ausschließt, dass sich trotz der Verbote Menschen versammeln, wird die Polizei eigenen Angaben zufolge mit „ausreichender Anzahl an Kräften“ an Ort und Stelle sein.
1.776 Anzeigen nach Kundgebungen
Am 31. Jänner hatten sich Tausende Personen auf dem Maria-Theresien-Platz versammelt, obwohl die Polizei Kundgebungen untersagt hatte. In der Folge kam es an jenem Sonntag zu mehreren Demonstrationszügen durch die Stadt. 1.766 Personen wurden angezeigt, elf Demonstranten vorläufig festgenommen.
Von den 1.766 Anzeigen waren 24 nach dem Strafrecht, 442 nach dem Verwaltungsrecht und der Rest wegen Verstößen gegen die Covid-19-Bestimmungen. Neun der elf Festnahmen erfolgten nach der Strafprozessordnung (worunter Widerstand gegen die Staatsgewalt fällt), zwei nach dem Verwaltungsstrafgesetz.
Polizeipräsident Gerhard Pürstl, der den Einsatz am 31. Jänner selbst geleitet hatte, meinte, dass Eskalationen und Ausschreitungen vermieden wurden. Bei dem „herausfordernden Einsatz“ habe die Polizei die Balance gehalten. Die Polizei hätte den Einsatz nicht unterschätzt, man habe gewusst, „wenn viele Demonstranten kommen, wird es schwierig sein“, sagte der Polizeipräsident. Es sei klar gewesen, dass man den Demonstranten „nachgeben und Raum bieten“ müsse.