Chronik

Falsche Krankenschwester zu Haft verurteilt

Eine 50-Jährige ist rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Komplizen soll sie betagten Menschen rund 150.000 Euro abgenommen haben.

Die Frau war zwischen August 2019 und Mai 2020 aktiv. Gemeinsam mit ihrem Komplizen hielt sie auf der Straße gezielt nach betagten und gebrechlich wirkenden Personen Ausschau. Das Paar verfolgte seine Opfer bis nach Hause, läutete an der Wohnungstür und gab an, als Arzt und Krankenschwester im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt unterwegs zu sein. Es gehe um eine Erhöhung des Pflegegelds, des Hilflosenzuschusses oder der Pension, wofür aber eine körperliche Untersuchung notwendig sei.

Die Opfer mussten sich demnach in Bauchlage auf ihr Bett legen, wo dann die Pseudountersuchungen durchgeführt wurden. Während einer das Opfer in dessen Schlafzimmer untersuchte, brachte der andere in der Wohnung Wertsachen und Bargeld an sich. Laut Anklage ging es um fast zwei Dutzend Fälle mit einem Gesamtschaden in Höhe von 150.000 Euro. Angeklagt war nur noch die vermeintliche Krankenschwester. Der falsche Arzt starb nach seiner Festnahme eines natürlichen Todes.

„Hat keine zehn Minuten gedauert“

Auch die Coronavirus-Pandemie machte sich das Paar zugute. Es gab an, Untersuchungen auf eine Covid-19-Infektion durchführen zu wollen. Ein Pensionist schilderte vor Gericht, alles habe nicht einmal zehn Minuten gedauert. Es habe an seiner Wohnungstür geläutet, die Schwindler hätten sich als Vertreter vom Gesundheitsamt ausgegeben und behauptet, sie müssten aufgrund von Corona seinen „Gesundheitszustand“ abklären. Er habe das Hemd aufgeknöpft. Während er abgelenkt war, sei ein Geldkuvert mit 1.110 Euro verschwunden, gab der Pensionist zu Protokoll.

Ein mittlerweile 92-Jähriger sagte aus, er und seine Frau seien untersucht worden. Mit der Behauptung, sie müssten ein Rezept aus dem Auto holen, seien die beiden dann verschwunden. Mit ihnen waren auch 1.300 in bar weg. Einer 80 Jahre alten Mindestpensionistin kamen auf ähnliche Art und Weise 450 Euro abhanden. Als sie das bemerkte, versteckte sie sofort ihren neuen Rollator, wie sie dem Schöffensenat erzählte. Sie habe Angst bekommen, die Schwindler würden wieder auftauchen und ihr auch noch ihr eben erst erworbenes Gefährt wegnehmen.

„Untergeordnete Beteiligung“ als Milderungsgrund

Die Angeklagte versicherte, sie hätte ihren Partner nur vier bis sechs Mal begleitet. Dieser sei die treibende Kraft, das „Mastermind“ gewesen. „Es tut mir von Herzen leid“, versicherte die Frau. Sie habe sich „aus Naivität“ auf das Ganze eingelassen. Die anderen Fakten müsse der Mann mit anderen Geliebten begangen haben, führte der Verteidiger ins Treffen. Am Ende wurde die Angeklagte zu rund einem Dutzend Fakten verurteilt. In den Fällen, wo sie nicht eindeutig wieder erkannt wurde und es keine sonstigen Beweismittel gab, wurde sie freigesprochen.

Die 50-Jährige war von an einigen Tatorten sichergestellten DNA-Spuren sowie Ergebnissen einer Rufdatenrückerfassung belastet worden. Bei der Strafbemessung wurde das gegen gebrechliche Senioren gerichtete Vorgehen erschwerend gewertet. Mildernd wurde der 50-Jährigen eine untergeordnete Beteiligung zugebilligt. „Ihr Lebensgefährte hat sicher das Sagen gehabt“, befand die Richterin in der Urteilsbegründung.