Die Angeklagte Sigi Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager
APA/Roland Schlager
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Chronik

Klage zurückgezogen: Freispruch für Maurer

Knalleffekte im Prozess um üble Nachrede gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer: Der Wiener Wirt hat am Mittwoch seine Privatklage wegen übler Nachrede gegen Maurer zurückgezogen. Das Gericht sprach die Politikerin folglich frei.

Am Mittwoch hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Maurer fortgesetzt werden sollen. Ein Wirt hatte wegen übler Nachrede geklagt. Eigentlich war mit Spannung erwartet worden, ob ein ominöser Zeuge namens „Willi“ vor Gericht erscheinen wird. Doch das war letztlich nicht mehr von Bedeutung.

Bierwirt zieht Klage gegen Maurer zurück

Knalleffekte im Prozess um üble Nachrede gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer: Der Wiener Wirt hat am Mittwoch seine Privatklage wegen übler Nachrede gegen Maurer zurückgezogen. Das Gericht sprach die Politikerin folglich frei.

Zur allgemeinen Überraschung kam der Kläger nicht zur Verhandlung und ließ über seinen neuen Anwalt Gregor Klammer ausrichten, dass er die Klage „zur Gänze“ zurückziehe. Maurer wurde daraufhin, wie der Richter betonte, gemäß den strafprozessualen Bestimmungen formal freigesprochen. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig. Der Gastronom muss jetzt die Kosten des langwierigen Verfahrens tragen.

Der Anwalt des Klägers, Gregor Klammer, im Prozess gegen Sigi Maurer
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Anwalt Gregor Klammer

Maurer „stärker aufgestellt“

Der Vertreter des Bierlokalbetreibers begründete den Rückzieher seines Mandanten damit, ein Gerichtssaal sei nicht der richtige Ort für eine „politische Entscheidung“. „Die Überlegung war, dass auf so eine Frage von einem Richter keine Antwort zu erwarten ist“, sagte Klammer. Und der Anwalt betonte: „Er hatte das Gefühl, dass er (der Bierwirt, Anm.) diesen Prozess nicht gewinnen kann, obwohl er recht hat.“ Maurer sei „politisch und wirtschaftlich stärker aufgestellt“ als der Wirt, bemerkte Klammer.

Maurer zeigte sich im Anschluss gegenüber Journalisten „froh und erleichtert, dass dieses Verfahren endlich vorbei ist“. Es habe sich um einen „Präzedenzfall“ gehandelt, der eine öffentliche Debatte über „Hass im Netz“ angestoßen habe. „Zum Glück wäre so ein Fall heute nicht mehr möglich“, verwies Maurer auf die legistischen Maßnahmen, die die Regierung inzwischen gegen die Auswüchse im Netz auf den Weg gebracht habe. Maurers Rechtsvertreterin Maria Windhager meinte, es wäre befriedigender gewesen, wenn die Klage nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen und Maurer freigesprochen worden wäre.

Die Angeklagte Sigi Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager
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Maurer (l.) mit ihrer Anwältin

„Willi“ sagt, er hat nichts geschrieben

Maurer war vom Betreiber eines Bierlokals wegen übler Nachrede geklagt worden, nachdem sie diesem unterstellt hatte, dieser habe ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt. Diese hatte Maurer über ihren Twitter-Account publik gemacht. Im vergangenen September behauptete der Gastronom plötzlich, für die Nachrichten sei ein gewisser Willi verantwortlich. Dieser müsse in seinem Lokal über einen für alle Gäste zugänglichen PC die obszönen Nachrichten geschrieben und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben.

Der Wirt präsentierte dem Gericht in diesem Zusammenhang auch ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Bekannten mit dem Vornamen Wilhelm. Dieser Zeuge hätte im Jänner aussagen sollen, meldete sich aber telefonisch kurz vor der Verhandlung krank. Polizisten trafen den Mann auch nicht zu Hause an. Über den Zeugen wurde daraufhin eine Buße von 400 Euro verhängt und die Verhandlung auf 17. Februar vertagt. Ob der Mann überhaupt etwas mit der Causa zu tun hat, bleibt jetzt ungeklärt.

Besagter Willi war zuletzt zur Verhandlung erschienen, seine Aussage war aber nicht mehr relevant. Außerhalb des Gerichtssaals sagte er, er habe entgegen der Darstellung des Lokalbetreibers nicht die Nachrichten an Maurer verfasst: „Ich hab’ nicht einmal Facebook.“ Er kenne zwar das Lokal und den Besitzer, trinke aber kein Bier, sagte er weiters. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt im Spital gelegen.

OLG ordnete Neudurchführung an

Maurer war in dieser Causa in einem ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die „erlittene Unbill“ zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.