Der Platzhirsch in der Altkleidersammelbranche, die ÖPULA (Österreichische Putzlappen) Rohstoff-Recycling Ges.m.b.H, die selbst knapp 2.000 Altkleidercontainer in Wien betreibt, hatte gerichtlich erwirkt, dass die Humana 244 ihrer insgesamt 740 Container verschließen muss. Das berichtete die Tageszeitung „Krone“ (Donnerstag-Ausgabe). Der Grund dafür sei, dass eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung fehle, hieß es Donnerstagmittag beim Wiener Handelsgericht gegenüber Radio Wien.
Keine Gebühren auf Gemeindebauflächen
Die Bewilligung sei aber mittlerweile von Humana beantragt worden. Nicht Gegenstand der Klage, allerdings ein Kritikpunkt von ÖPULA ist zudem, dass Humana für die Container, die auf dem Grund von Wiener Wohnen stehen, seit Jahren keine Gebühren zahlt. Die Container anderer karitativer Organisationen, die ebenfalls gebrauchte Kleider sammeln und zu ÖPULA gehören, seien vom Magistrat genehmigt, sie zahlen dafür Gebühren, sofern sie auf öffentlichem Grund stehen, lautet die Kritik des Mitbewerbers.

ÖPULA-Chef Kurt Willheim möchte nun, dass alle „illegalen“ Container entfernt werden: „Wien hat 3.000 Altkleider-Container, das sind viel zu viele. Unser Ziel ist es, dass jene von Humana wegkommen“, wird Willheim in der „Krone“ zitiert. Wiener Wohnen verwies darauf, dass die entsprechenden Verträge aus den 1990er Jahren stammen. Seit 2017 dürfen keine neue Boxen mehr aufgestellt werden. Eine Gebrauchsabgabe werde jetzt überlegt.
Gegenklage von Humana
Humana brachte nun eine Gegenklage ein, berichtete Radio Wien. Sinngemäß lautet der Vorwurf, dass ÖPULA die Spender täusche, indem auf den Containern Rotes Kreuz oder Kolping draufsteht, de facto aber nur wenige Cent pro Kilogramm Altkleider an diese Organisationen fließen würden. Auf der ÖPULA-Webseite ist zu lesen: „Ein Teil des Reinerlöses aus der Verwertung ihrer Kleiderspende wird direkt an die als Lizenzgeber fungierenden Organisationen abgeführt. Diese karitativen Einrichtungen finanzieren damit Hilfsprojekte ihrer eigenen Wahl bzw. die Anschaffung von dringend benötigten Hilfsgütern.“ Eine gerichtliche Entscheidung darüber wird nächste Woche erwartet.