Eine Hausfassade in Favoriten
APA/Helmut Fohringer
APA/Helmut Fohringer
Chronik

Mord in Favoriten: Frau wurde erwürgt

Jene 28-jährige Frau, die am Dienstag in Favoriten getötet worden ist, ist erwürgt worden. Sie starb also nicht an einem Bauchstich, ergab die vorläufige Obduktion. Der tatverdächtige Lebensgefährte ist nicht geständig.

Der 29-Jährige habe seine Freundin nach einem Spaziergang leblos vorgefunden, gab er in einer ersten Einvernahme an. Am Mittwoch soll die zweite Einvernahme des 29-Jährigen erfolgen, sagte Polizeisprecher Christopher Vernhjak. Da sollen die noch offenen Fragen geklärt werden.

Das Paar kannte sich zumindest seit dem Jahr 2019 und führte ersten Ermittlungen zufolge eine On-Off-Beziehung. Beide wurden im Zuge ihrer Beziehung „kriminalpolizeilich aktenkundig“, so Vernhjak. Es habe in der Vergangenheit „mehrfache polizeilich relevante Vorfälle“ gegeben. Dabei wurde gegen beide mehrmals Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Es ging um Körperverletzungen, Drohungen und Nötigungen. Auch Alkohol dürfte dabei eine Rolle gespielt haben.

Polizeieinsatz am Montag

Am Montag rückte die Polizei kurz vor Mitternacht in die Wohnung in einer Seitengasse der Triester Straße aus. Zu dem Zeitpunkt öffnete die 28-Jährige den Einsatzkräften leicht verletzt die Tür. Die junge Polin gab an, es hätte Streit mit ihrem Lebensgefährten, einem 29-jährigen österreichischen Staatsbürger gegeben. Der alkoholisierte Mann habe sie geschlagen und zu Boden gestoßen, dabei habe sie die Blessuren davongetragen. Die Rettung versorgte das Opfer und brachte es in ein Krankenhaus.

Die Polizei machte sich auf die Suche nach dem Mann, der das Appartement verlassen hatte. Ihm gegenüber sollte ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Er ist bereits wegen Gewaltdelikten amtsbekannt, laut APA-Informationen hat er fünf Vorstrafen wegen Körperverletzungen. Eine Fahndung in der Umgebung blieb allerdings ohne Erfolg, auch an seiner Wohnadresse in Meidling wurde der 29-Jährige nicht angetroffen.

Verdächtiger gestand Tat gegenüber Zeugen

In der Zwischenzeit wurde die verletzte Frau von der Berufsrettung in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde sie ambulant behandelt und in häusliche Pflege entlassen. Wie das Opfer vom Krankenhaus wieder in die Wohnung kam, ist noch Gegenstand von Ermittlungen.

Gegen 5.30 Uhr läutete der 29-Jährige dann bei einem Verwandten der Frau an, der im selben Haus wohnte wie die 28-Jährige. Er sagte ihm, er habe seine Freundin erstochen. Der Verwandte rief daraufhin die Exekutive. Der Mann ließ sich widerstandslos in der Wohnung festnehmen. Eine Waffe – ein Klappmesser – wurde sichergestellt. Die Obduktion ergab zwar, dass die Frau diverse Verletzungen – u.a. einen Messerstich im Bauch – erlitten hatte. Tödlich war aber der Angriff auf den Hals durch Erwürgen.

Motiv noch unklar

Was sich in den Stunden zwischen den Schlägen und dem tödlichen Angriff abgespielt hat, wird nun ermittelt. Der Verdächtige, der sich nun nicht mehr geständig zeigt, gab an, in der Zeit spazieren gewesen zu sein. Unklar war auch, wie der 29-Jährige wieder in die Wohnung bekommen ist, ob er einen Schlüssel hatte oder ob er von der Frau hereingelassen wurde. Einbruchsspuren wurden von der Polizei nicht gefunden. Vor allem aber waren die Ermittler am Motiv interessiert.

„Zu dem Ablauf der Tatnacht können wir sagen, dass nach aktuellen Erkenntnissen seitens der einschreitenden Polizisten korrekt gearbeitet wurde“, sagte Polizeisprecher Vernhjak. „Sie haben im Zuge des ersten Einsatzes kurz vor Mitternacht eine Gefahrenanalyse aufgrund des Sachverhaltes durchgeführt und es für notwendig erachtet, gegen den Tatverdächtigen ein Betretungs- und Annäherungsverbot auszusprechen. Das wurde auch aktenkundig gemacht.“

Autonome Frauenhäuser kritisieren Vorgehen der Polizei

Die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) zeigten sich am Mittwoch darüber bestürzt. „Dass dieser Mord trotz aller Vorzeichen verübt werden konnte, zeigt, dass Maßnahmen des Opferschutzes wieder einmal versagt haben. Es zeigt, dass das System des Opferschutzes in Österreich nach wie vor unzureichend und lückenhaft ist. Auch die Maßnahmen gegen den Täter, der amtsbekannt war, wurden offenbar seitens Polizei und Behörden zu lax gehandhabt.“

Der Verein appellierte erneut, jede einzelne Frau mit größter Sorgfaltspflicht und bestmöglich zu schützen, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, die Gefährlichkeit des Täters einzuschätzen und entsprechend die U-Haft zu verhängen. „Laxes Handeln resultiert in einer ansteigenden Zahl ermordeter Frauen und Kinder“, so die AÖF.