Beispiel für Barrierefreiheit bei Wiener Secession
APA/BARBARA GINDL
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Chronik

Nur vier von zehn Geschäften barrierefrei

Um die eigentlich schon seit zehn Jahren gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit von Geschäftslokalen ist es in den Wiener Einkaufsstraßen schlecht bestellt. Laut einer aktuellen Studie sind 60 Prozent der Geschäfte nicht barrierefrei.

Es kann nur eine Stufe sein, die es zum Beispiel Menschen im Rollstuhl unmöglich macht, in ein Geschäft zu kommen. Es gibt aber auch viele andere Möglichkeiten von Hindernissen oder Barrieren.In einer Studie der Dachorganisation für Menschen mit Behinderung (ÖZIV) sind 2.400 Geschäftslokale in den Wiener Einkaufsstraßen daraufhin geprüft worden. Das Ergebnis: Fast 60 Prozent der Geschäfte sind nicht barrierefrei.

Das stimmt zumindest nachdenklich, vor allem wenn man berücksichtigt, dass Barrierefreiheit seit zehn Jahren in Österreich vorgeschrieben ist. Und wenn man berücksichtigt, dass bei einer ähnlichen Untersuchung vor zwei Jahren sogar mehr Geschäfte schon barrierefrei waren. Die Situation hat sich also offenbar sogar noch verschlechtert.

Rechtslage nicht optimal

In der Mariahilfer Straße und in der Kärntner Straße sind demnach mehr als 60 Prozent der Geschäftslokale frei zugänglich. Viel schlechter ist die Situation hingegen in der Thaliastraße, wo in etwa nur ein Viertel der Lokale barrierefrei ist. Zumindest kann man in Ottakring mit einer Verbesserung rechnen, soll doch noch in diesem Jahr eine Neugestaltung auch mehr Barrierefreiheit mit sich bringen – mehr dazu in Thaliastraße wird bald umgestaltet (wien.ORF.at).

Der ÖZIV bewertete das Ergebnis der Studie als ernüchternd und forderte ein rasches Handeln der Politik. Nicht nur die verantwortlichen Personen seien jetzt gefragt, auch die Rechtslage müsse hinterfragt werden. Zwar seien die Geschäftsbetreiber zur Barrierefreiheit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen hätten aber keinen individuell durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit.