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Wirtschaft

Gutachten: Betriebe müssen nicht volle Miete zahlen

Hotels und Lokale müssen aktuell in vielen Fällen die Miete für ihre Räumlichkeiten bezahlen, obwohl sie durch die Pandemie kein Einkommen haben. Ein neues Gutachten besagt jetzt: Es muss nicht die ganze Miete gezahlt werden.

Die Mietfortzahlung führe häufig zu Konflikten, so die Wirtschaftskammer Wien. Demnach berichteten bei einer Umfrage 58 Prozent der Betriebe, entsprechende Probleme bekommen zu haben. Das neue Gutachten stütze die Position der Firmen, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung. In dem von Brigitta Zöchling-Jud, Professorin für Zivilrecht und Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, erstellten Gutachten werde festgehalten, dass Mieter und Pächter während der verordneten Schließungen nicht den vollen Betrag zu leisten haben, hieß es.

„Preisgefahr“ liegt beim Vermieter

Die Expertise wurde von den Fachgruppen Hotellerie, Gastronomie und Kaffeehäusern beauftragt. Dies gebe den Mitgliedsbetrieben Hoffnung, befanden die Branchenvertreter Dominic Schmid (Fachgruppenobmann der Hotellerie), Wolfgang Binder (Obmann der Kaffeehäuser) und Peter Dobcak (Gastronomie-Obmann) in einer gemeinsamen Aussendung. Die „Preisgefahr“, so sei im Gutachten ausgeführt, liege in der Pandemiesituation bei den Vermietern und Verpächtern.

Als Beispiel für die aktuelle Situation wurden von den Kammervertretern die Beherbergungsbetriebe genannt. „Jedes Hotelzimmer kostet den Betreiber monatlich rund 900 Euro an Miete an den Eigentümer. Bei 20 Zimmern sind das also 18.000 Euro Monatspacht, denen seit zwölf Monaten keinerlei Einnahmen gegenüberstanden“, rechnete Hotellerie-Obmann Schmid vor.

Mieter muss keine andere Lösung finden

Er sah nun eine gestärkte Verhandlungsposition: „Schließlich ist es ja im Interesse aller, dass Wiens Hotellerie die Pandemie überlebt.“ Und da sei nun ein Entgegenkommen der Verpächter wichtig, sonst würde Wien ein Drittel der Gästebetten verlieren, warnte Schmid: „Und die meisten davon wahrscheinlich dauerhaft.“

Gastro-Vertreter Dobcak hob einen weiteren im Gutachten ausgeführten Punkt hervor: „Es wird auch bestätigt, dass der Mieter keine andere Verwendung für das Lokal finden muss. Er braucht also sein Restaurant nicht zur Apotheke umbauen, wie es gefordert wurde.“ Es gebe auch keine Verpflichtung, Take-Away anzubieten: „Ich bin zwar sicher, dass das von unseren Mitgliedern gemacht wird, wenn es sich rechnet, aber das tut es eben nicht überall.“

Keine Entscheidung, aber „Unterstützung“ bei Rechtsstreit

„Dieses Gutachten ist natürlich keine Entscheidung, es kann aber in einem Rechtsstreit eine Unterstützung sein. Deshalb werden wir es unseren Mitgliedern auch für Verhandlungen zur Verfügung stellen“, kündigte Kaffeehaus-Obmann Binder an: „Wichtig ist, jeder Fall ist individuell und es sollte immer mit einem Rechtsbeistand Kontakt aufgenommen werden. In vielen Fällen hilft es, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, eine Einigung zu erzielen.“

Sollte sich dies als schwierig herausstellen, könne man auch einen Mediator hinzuziehen, empfahl er: „Eine Einigung sollte aber jedenfalls mit einer Rechtsberatung abgestimmt sein, um Fehler, gerade bezogen auf Förderungen, zu vermeiden.“