Chronik

Streit um Maskenpflicht: 18-Jähriger attackiert

Ein 18-Jähriger ist in einer U-Bahn von zwei Männern attackiert worden, nachdem er sie auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. In einem Prozess musste sich ein Pensionist verantworten, der seine Wohnung trotz Quarantäne verlassen hatte.

Der 18-Jährige hatte am Sonntag zwei Männer in einer U-Bahn-Garnitur auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht. Anstatt eine FFP2-Maske aufzusetzen, gingen der Syrer und ein Staatenloser auf den 18-Jährigen los. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei verhielten sie sich laut Exekutive aggressiv.

Der 19-jähriger Syrer weigerte sich in der U-Bahnstation Herrengasse in der Innenstadt dann auch, die U-Bahngarnitur zu verlassen und musste von den Beamten auf den Bahnsteig begleitet werden. Bei ihm wurde eine Alkoholisierung von 1,3 Promille festgestellt. Beide Personen wurden wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.

Pensionist vor Gericht

Ein pensionierter Lehrer hat sich am Montag wegen Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten am Landesgericht verantworten müssen. Der 69-Jährige hatte am 14. November 2020 an die Tür einer Nachbarin geklopft und sich in deren Wohnung gedrängt, als sie aufmachte. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann jedoch einen Absonderungsbescheid und hätte infolge einer Coronavirus-Infektion seine Wohnung nicht verlassen dürfen.

Der Angeklagte und sein Verteidiger machten darauf aufmerksam, dass die Feuerwehr den Pensionisten telefonisch aufgefordert hatte, mit der Frau, die direkt über ihm wohnt, zu reden. Es tropfte nämlich von oben durch seine Decke. „Ich bin aufgewacht in der Früh und es hat getropft. Das Badezimmer war unter Wasser“, schilderte der Mann. Er habe sofort die Feuerwehr angerufen, wo man ihm geraten habe, der Ursache nachzugehen, während sich Einsatzkräfte auf den Weg machten.

„In dem Moment hat er nicht an Corona gedacht“, meinte sein Verteidiger. Der Pensionist, der auf einen Gehstock angewiesen ist, ging einen Stock nach oben und begab sich in die fremde Wohnung, „weil die Frau auf mein Klopfen die Tür geöffnet hat und mich groß angeschaut hat und zur Seite gegangen ist“, Ursache für den Wasserschaden war ein provisorisch verlegtes Rohr. Die Feuerwehr behob den Schaden. Die Nachbarin wurde nicht mit SARS-CoV-2 infiziert. Zur ergänzenden Beweisaufgabe wurde auf April vertagt.

28-Jährige spuckte Angestellten an

Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde in einer weiteren Verhandlung auch einer 28 Jahre alten Frau vorgeworfen, die am 30. Oktober 2020 in einem Baumarkt beim Diebstahl mehrerer Lackdosen im Gesamtwert von 33,25 Euro ertappt worden war. Sie riss einem Angestellten, der sie zur Rede stellte und anhielt, die Schutzmaske vom Gesicht und spuckte dem Mann ins Gesicht.

Da die Angeklagte aber nicht mit dem Coronavirus infiziert war, war keine Gefahr einer Weiterverbreitung des Virus gegeben. Die 28-Jährige wurde rechtskräftig wegen versuchten Diebstahls und Nötigung sowie Sachbeschädigung – sie hatte in der Innenstadt in zahlreichen Fällen auf Fassaden, Telefonzellen und Schaufenstern jeweils den Schriftzug „Mindcontrol“ angebracht – zu acht Monaten Haft, davon zwei Monate bedingt verurteilt.