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Verkehr

Verbindungsbahn: Hietzing setzt auf UVP

Das seit Jahren umstrittene ÖBB-Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ geht heute in seine nächste Etappe. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind Stellungnahmen zum Plan möglich. Der Bezirk wittert eine neue Chance.

Bis 23. April gibt es die Möglichkeit, „in den Antrag und die weiteren Projektunterlagen“ Einsicht zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen zum Vorhaben und zur im Jänner vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung können abgegeben werden. Auf der Homepage des zuständigen Ministeriums ist zu lesen, dass „Parteien, darunter insbesondere Nachbarn (…) schriftlich Einwendungen beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als UVP-Behörde“ erheben können.

Insbesondere auf diesen Punkt machte auch die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn Neu“ aufmerksam: „Ich möchte alle Anrainerinnen und Anrainer darauf aufmerksam machen, dass ab heute (Mittwoch, Anm.) der Zeitpunkt gekommen ist, vom Stellungnahmerecht Gebrauch zu machen“, sagte Hietzings Bezirksvorsteherin Silke Kobald. Das sei umso wichtiger, da der Bezirk hier keine Parteienstellung hat.

Bahnprojekt seit Jahren umstritten

Konkret geht es bei dem Projekt darum, die Schnellbahnstrecke zwischen Hütteldorf und Meidling zu modernisieren. Die ÖBB sprechen von einer „neuen Schnellbahnqualität“, die durch 15-Minuten-Takt, einer direkten und schnellen West-Ost-Verbindung, barrierefreien Zugängen zum Öffi-Netz, modernen Lärmschutz, keinem Warten mehr vor geschlossenen Bahnschranken und permanenten Bahnquerungsmöglichkeiten entstehen soll. Doch in Hietzing befürchtet man seit Jahren, dass das Projekt die Situation bloß verschlechtern werde – und klagt darüber, dass dem Bezirk die Hände gebunden sind.

Seit 2016 ist der Bezirk im Gespräch mit den ÖBB, doch im gesamten Verfahren hat er keine Parteienstellung. Die Interessen der Hietzinger Bevölkerung vertritt die Stadt Wien. „Der Bezirk schöpft die beschränkten Möglichkeiten voll aus, wodurch wir einige wichtige Zugeständnisse erreicht haben“, so Bezirksvorsteherin Kobald. Für grundsätzliche Änderungen am Projekt wie z.B. eine Tieferlegung der Trasse und den Erhalt der Querungen für Autos brauche es jedoch eine ordentliche Parteienstellung, die dem Bezirk laut UVP-Gesetz aber nicht zukommt.

Parteienstellung über Bürgerinitiative

Mit dem nun beginnenden Teil des Verfahrens könnte der Bezirk die Kritikpunkte der Bevölkerung quasi über den Umweg einer Bürgerinitiative in das Verfahren einbringen. So hieß es in einer Aussendung der Bürgerinitiative „Attraktivierung der Verbindungsbahn – Ohne Hochtrasse und Querungsverlust (MIV)“, dass sie selbst und die Bezirksvorstehung Anrainerinnen und Anrainern als Anlaufstelle zur Verfügung stünden, um Hilfestellung zu leisten. So könnten Rechte der Betroffenen gewahrt und Lösungen eingefordert werden.

Eine solche Parteistellung von Bürgerinitiativen wird im aktuellen Edikt des Ministeriums auch explizit erwähnt. Unterschreiben mindestens 200 wahlberechtigte Personen eine Stellungnahme, dann würde diese Personengruppe als Bürgerinitiative an diesem und eventuell folgenden Genehmigungsverfahren als Partei teilnehmen.

Die öffentliche Auflage im Rahmen der UVP endet am 23. April. Bis Ende Mai sollen die Umweltauswirkungen zusammenfassend bewertet sein. Dieser Bericht wird dann etwa drei Wochen lang wieder öffentlich aufgelegt. Weitere rechtliche Schritte reichen laut Zeitplan des Verfahrens derzeit bis in das erste Quartal des kommenden Jahres. Bis die Verbindungsbahn tatsächlich – und in welcher Form dann auch immer – attraktiviert sein wird, wird es wohl daher noch einige Zeit brauchen.