Chronik

Höchststrafe und Einweisung für Vergewaltiger

Nach der Vergewaltigung einer Frau 2018 ist nun ein 40-Jähriger am Landesgericht für Strafsachen in Wien zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann konnte aufgrund von DNA-Spuren ausgeforscht werden. Es stellte sich heraus, dass der Verdächtige ein zigfach Vorbestrafter ist, gerade aus einem deutschen Gefängnis entlassen wurde und sich dann in Wien kurzzeitig als Zuhälter betätigte. Als der Treffer in der DNA-Datenbank aufschien, befand er sich bereits wieder in Deutschland in Untersuchungshaft. Er wurde dann in Deutschland wegen Raubes zu vier Jahren Haft verurteilt, bevor er nach Österreich ausgeliefert wurde.

Angeklagter rief zur Eile auf

In Wien war der Angeklagte zur Vergewaltigung nicht geständig. Das, was die Staatsanwältin ihm vorwerfe, sei „nicht möglich“. Er legte im Gerichtssaal dar, dass ihn die Verhandlung auch nicht weiter interessiere: „Ist mir scheißegal, was Sie machen. Machen Sie schnell. Ich will meine Serien gucken und trainieren. Ich will in meine Zelle und den Tag genießen.“ Als ihn die Richterin darauf aufmerksam machte, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei, meinte der Angeklagte: „Milderungsgrund? Ich hab’ eine Chance rauszukommen, wenn ich sterbe. Zwei oder 22 Jahre, ist mir scheißegal.“

Seinen Verfahrenshelfer kanzelte er ab: „Was machst du hier? Ich brauch deine Hilfe nicht. Mir wird schlecht, wenn ich dich sehe.“ Zur Frage nach Vorstrafen in Deutschland sagte er nur „Puh, viele“. Die Strafen in Serbien zähle er nicht mehr, das interessiere ihn nicht. Der Mann verbrachte zwischen seinem 14. und dem 35. Lebensjahr fast die gesamte Zeit im Gefängnis – eigenen Angaben zufolge soll er noch als Strafunmündiger zwei Menschen getötet haben.

„Zu früh zu viel kaputt gegangen“

Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith bescheinigte dem Angeklagten eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung. Bei dem Mann sei „zu früh zu viel kaputt gegangen“. Dessen Persönlichkeit sei unter anderem von „bösartigem Narzissmus“ und „sexuellem Sadismus“ geprägt. Letzteres sei „nicht heilbar, nur kontrollierbar“, weshalb sich Rossmanith im Fall eines Schuldspruchs für die – über das verhängte Strafausmaß hinaus – zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach.

Das Urteil wegen Raubes in Deutschland war beim Verfahren in Wien zu berücksichtigen. Das Gericht verhängte daher eine Zusatzstrafe von sechs Jahren, denn eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von mehr als zehn Jahren war rechtlich nicht möglich. Der Angeklagte meldete Rechtsmittel gegen das Urteil an, es ist daher nicht rechtskräftig.