Kontrolle in Form von Hausbesuch des Amts für Sofortmaßnahmen
ORF
ORF
Coronavirus

CoV: 1.500 Anzeigen gegen Quarantänebrecher

Wer in der Pandemie auf Reisen war, muss bei seiner Rückkehr nach Wien laut Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zehn Tage in Quarantäne. Nicht jeder hält sich auch daran. Bisher mussten rund 1.500 derartige Anzeigen ausgestellt werden.

Mitarbeiter des Wiener Büros für Sofortmaßnahmen führen die Kontrollen durch. Sie machen Hausbesuche und überprüfen die Selbstisolation bis zu einem negativen Testergebnis. Vorgegangen wird nach einem stichprobenartigen System, pro Tag werden so rund 500 Fälle kontrolliert, die Kontrollen unterteilen sich in Reiserückkehrer und in Bescheidkontrollen. Wer sich in Quarantäne befindet, muss bestimmte Vorschriften einhalten und darf zum Beispiel keine Besuche empfangen.

Die Wohnung darf nicht verlassen werden, man muss zuhause bleiben. „Wenn das nicht der Fall ist, hinterlassen wir ein Merkblatt, das so formuliert ist, dass man versteht, dass es ernst ist“, beschrieb Walter Hillerer vom Büro für Sofortmaßnahmen. Danach wird versucht, die Person telefonisch zu erreichen. Gelingt das auch nicht, werden die Daten an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Von dort aus werden dann die notwendigen Anzeigen gelegt.

Reiserückkehrer halten sich nicht an Quarantäne

Reisende müssen sich nach ihrer Rückkehr nach Wien in Quarantäne begeben. Die Kontrollen des Magistrats zeigen jedoch, dass viele Menschen sich nicht daran halten.

Gefahr für sich und andere

Nicht alle Reiserückkehrer gehen in Quarantäne. Jeder Zehnte nimmt den behördlich verordneten Hausarrest locker, schätzt Hillerer. Doch damit gefährde er sich und andere. Mehr als 1.500 Menschen wurden bereits angezeigt. Viele nehmen laut Hillerer die Vorschriften auf die leichte Schulter: „Die denken sich, okay, ich bin jetzt zurückgekommen, mir fehlt nichts. Das ist auch immer ein Thema, wenn man keine Symptome hat, dann fehlt vielleicht auch das Verständnis. Ich kann beobachten, dass die Leute, die einen Bescheid erhalten haben, sich mehr daran halten als die, die keinen haben.“

Strafen ab 150 Euro sind möglich

Rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit beim Contact Tracing, also bei der Kontaktnachverfolgung, beschäftigt. Am Anfang der Pandemie vor etwa einem Jahr waren es gerade einmal zwölf. Sie versuchen, telefonisch die Infektionskette von positiv getesteten Personen zurückzuverfolgen. Diese Aufgabe gelinge in Wien sehr gut, betonte Hillerer: „Bei der Absonderung sind wir bei über 90 Prozent, bei der Clusteranalyse sind wir bei über 70 Prozent. Sind, glaube ich, damit immer noch die besten in Österreich.“

Reiserückkehrer müssen zehn Tage in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen freitesten. Personen, die sich in Wien per Bescheid isolieren müssen, bleiben 14 Tage daheim. Ein Freitesten ist frühestens am zehnten Tag möglich. Wer die Quarantäne nicht befolgt, riskiert eine Verwaltungsstrafe von zumindest 150 Euro, bei Vorsatz droht gar eine Strafanzeige.