Politik

Rothschild-Stiftung: Beschwerde abgewiesen

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat in der Causa „Nathaniel Freiherr von Rothschild’schen Stiftung“ ein Urteil gefällt. Die Beschwerde des Familiennachfahren Geoffrey R. Hoguet wurde abgewiesen. Der kündigt nun den Gang zum Höchstgericht an.

Im Streit zwischen Hoguet und der Stadt geht es um jene 1907 gegründete Stiftung, die das bis heute existierende Neurologische Zentrum Rosenhügel gegründet hat. Der New Yorker Familien-Nachfahre verlangt, dass das einstige Kuratorium wieder in der ursprünglichen Form errichtet wird. Die Stiftung war von den Nationalsozialisten aufgelöst worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 der Magistrat als Verwaltungsorgan eingesetzt.

Erbe hat laut Gericht keine Parteienstellung

Vertreter der Familie sind nicht mehr im Kuratorium vertreten. Endgültig abgesegnet habe man dies 2017, kritisiert Hoguet. Nun wurde seine Beschwerde jedoch als unzulässig zurückgewiesen. Hoguet sei weder Begünstigter noch Organ der Stiftung und habe darum keine Parteienstellung, hieß es. Eine „Weitervererbung“ in dem Sinn, dass jeder Nachfahre in die Position nachrücke, gebe es nicht. Und auch bei der Erstzusammensetzung seien nicht nur Familienmitglieder im Kuratorium vertreten gewesen.

Der Beschwerdeführer wird die Entscheidung anfechten, wie dessen Rechtsvertreter Wulf Gordian Hauser gegenüber der APA erläuterte. Angedacht ist sowohl eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGh) als auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGh). Man werde dies nach Erhalt des schriftlich ausgefertigten Urteils in die Wege leiten.

Wien mit eigener Kommission

Wien verwies am Freitag in einer Aussendung darauf, dass bereits eine Kommission mit wissenschaftlicher Unterstützung eingerichtet wurde, die sich mit der Causa beschäftigt. Deren Bericht soll im Herbst 2021 vorliegen. Die Magistratsdirektion bekräftigte, dass die zuständigen Magistratsabteilungen und das Amt der Wiener Landesregierung auf Basis der jeweils gültigen Gesetze gehandelt hätten. Die Verwaltung durch den Magistrat sei kostenneutral, wurde zudem versichert. Eine Kontrolle durch Stadt- oder Bundesrechnungshof sei ebenfalls jederzeit möglich.