An drei Stationen werden vor der Karlskirche am Donnerstag Kirchenbänke aufgestellt. Jeweils so, dass zwei Meter Abstand gehalten werden können, betont die Pfarre zur Frohen Botschaft, die die Aktion organisiert. Bei der Pfarre handelt es sich um einen Zusammenschluss aus vier katholischen Pfarrgemeinden im vierten und fünften Wiener Gemeindebezirk.
Seelsorger und Seelsorgerinnen tragen Masken
Zwischen 9.00 und 20.30 Uhr werden am Donnerstag auf dem Karlsplatz seelsorgliche Gespräche angeboten. Auf Wunsch bekommt man auch einen persönlichen Segen – und von 9.00 bis 11.00 Uhr, 13.00 bis 15.30 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr gibt es die Möglichkeit zu beichten.
Die Sitzbänke seien so positioniert, dass – trotz Karlsplatz – ein vertrauliches Gespräch möglich sei, so eine Sprecherin der Pfarre. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger tragen alle FFP2-Masken – und auch alle, die zu den Gesprächen bzw. zur Beichte kommen, werden gebeten, eine solche Maske zu tragen.

Kontaktlose „Mauer der Hoffnung“
Eine völlig kontaktlose Beicht-Möglichkeit gibt es auch – wobei diese strenggenommen nicht die kirchlichen Voraussetzungen für das Beicht-Sakrament erfüllt, denn dafür braucht es unter anderem eine „Lossprechung von den Sünden“ durch einen Priester. Schon seit Beginn der Fastenzeit steht vor dem Eingang der Karlskirche eine „Mauer der Hoffnung“. Dort kann man etwaige Sünden, Sorgen, Bitten und Gebete auf Zettel schreiben und in Rohre legen. Die Zettel werden dann ungelesen im Osterfeuer verbrannt.
Beichten im Beichtstuhl verboten
Im Beichtstuhl beichten ist derzeit pandemiebedingt übrigens nicht erlaubt. Die Beichte soll laut den aktuellen Regelungen stattdessen in ausreichend großen und durchlüfteten Räumen stattfinden, wo ein Mindestabstand von zwei Metern möglich ist.
Möglich sind zu Ostern auch Gottesdienste, obwohl Wien, Niederösterreich und das Burgenland über Ostern in einen Kurz-Lockdown gehen. Die Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien haben allerdings verfügt, dass Messen nur „unter strengsten und mit größter Sorgfalt wahrgenommenen“ Präventionsmaßnahmen gefeiert werden dürfen – und zwar so kurz wie möglich und nach Möglichkeit im Freien. Bei den Gottesdiensten gelten (auch im Freien) die allgemeinen Corona-Regeln, also Zwei-Meter-Abstand und FFP2-Masken.