Coronavirus

Polizei wehrt sich gegen Demo-Urteil

Die Exekutive will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vorgehen, wonach die Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner rechtswidrig gewesen sei. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ.

„Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen und werden außerordentliche Revision einlegen“, bestätigte die Wiener Polizei am Donnerstag via Twitter einen Bericht der „ZiB“. Die FPÖ hatte die Untersagung der Demonstration am 31. Jänner beeinsprucht und bekam recht.

Das Gericht hatte kritisiert, dass die Corona-Zahlen und Begriffe einer Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht würden. So sei die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte CoV-Fälle laut dem Verwaltungsgericht falsch. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test etwa, werde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgelehnt, heißt es in dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes vom 24. März. Und: „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, so das Gericht.

Gericht: „Durcheinanderwerfen der Begriffe“

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende – in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission – die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.

"Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.

FPÖ-Demo wurde zu Unrecht untersagt

Eine Demonstration der FPÖ gegen die CoV-Maßnahmen der türkis-grünen Bundesregierung wurde nach einem Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts zu Unrecht untersagt. Darüber hinaus kritisiert das Gericht das Gesundheitsministerium Anschobers (Grüne) für seine falsche Zählweise von Coronafällen.

Ministerium versteht Kritik nicht

Das Gesundheitsministerium versteht die Kritik nicht. Das Ministerium treffe Entscheidungen ausnahmslos auf Grundlage der Gesetze, gestützt durch die Expertise von Fachexpertinnen und -experten, hieß es gegenüber der „ZiB“. Bei der Falldefinition gebe es klare Kriterien. Und die Definition sei im Einklag mit der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Für Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist der Richterspruch nicht überzeugend. Denn auch strengerere nationale Kriterien wären zulässig, sagte er in der „ZiB“.

Für den freiheitlichen Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak ist dieses Erkenntis des Verwaltungsgerichts „vernichtend“. Die Untersagung der unterschiedlichen Kundgebungen sei im Einzelfall nicht einmal geprüft worden, die Polizei habe sich lapidar auf vorliegende Informationen des COVID-Krisenstabs und der Gesundheitsbehörde berufen. Es sei präventiv eine Nichteinhaltung der Maßnahmen unterstellt worden. FPÖ-Obmann Norbert Hofer schrieb zudem in einer Aussendung: „Dieses Urteil ist ein starkes Signal des Rechtsstaats und für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land.“