Chronik

Furz vor Polizisten: Strafe bestätigt

Für Aufsehen hatte im Juni 2020 der Fall eines Wieners gesorgt, der für einen Furz bei einer Polizeikontrolle 500 Euro Strafe zahlen musste. Nun bestätigte das Wiener Verwaltungsgericht die Strafe grundsätzlich, setzte sie allerdings deutlich herab.

Der Wiener war in der Nacht auf 5. Juni 2020 mit einer Gruppe von Freunden in der Josefstadt unterwegs. Die Polizei schritt wegen Lärmbelästigung ein und kontrollierte die Freunde. Dabei kam es zur besagten Handlung, die Polizei schilderte damals: „Der Angezeigte erhob sich leicht von der Parkbank, blickte die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab.“

„Anstandsverletzung und Lärmerregung“

Das fanden die Beamten nicht sonderlich lustig und belangten den Wiener wegen „Anstandsverletzung und Lärmerregung“ und einer Strafe in der Höhe von 500 Euro. Der Mann bestritt die Absicht – das ließ die Polizei aber nicht gelten: „Natürlich wird niemand angezeigt, wenn einmal versehentlich ‚einer auskommt‘. Der Angezeigte verhielt sich jedoch während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und unkooperativ“, hieß es.

Der Wiener legte Beschwerde ein, der Fall wanderte zum Verwaltungsgericht: Das stellte sich auf die Seite der Polizei. Ein Furz habe keinen „kommunikativen Inhalt“ und sei deshalb keine Meinungsäußerung und dementsprechend nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, bestätigte das Gericht einen dementsprechenden Bericht mehrerer Medien gegenüber dem ORF.

Wiener will vor Verfassungsgerichts ziehen

Selbst wenn es sich um eine Form der Kommunikation handelte, überschreite ein Furz die Grenzen des Erlaubten, „da diese Handlungsform geeignet erscheint, jedwede staatliche Ordnung völlig zu untergraben und der Lächerlichkeit preiszugeben“, wie es in der Entscheidung heißt. Allerdings milderte das Gericht den Strafrahmen – der Wiener muss jetzt nur noch 100 Euro zahlen. Laut der Tageszeitung „Kurier“ will der Mann das allerdings nicht auf sich sitzen lassen und mit seiner Beschwerde nun vor den Verfassungsgerichtshof gehen.