Chronik

14 Jahre Haft für Mordversuch in Justizanstalt

Wegen versuchten Mordes an einem Mithäftling ist am Donnerstag ein 25-Jähriger in Wien zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat mit einem zugespitzten Buttermesser zugestochen. Der Angeklagte machte im Prozess Notwehr geltend.

Die Geschworenen folgten mit sechs zu zwei Stimmen der auf versuchten Mord lautenden Anklage. Zusätzlich wurde der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden Häftlinge hatten zuvor selbst hergestellten Alkohol getrunken. Als sie beide mehr als 1,5 Promille im Blut hatten, kam es zu einem Streit.

„Er hat über Juden geschimpft“, erinnerte sich das 27-jährige Opfer. Er habe das nicht zugelassen, die einsetzende Aggression beim anderen bemerkt und sei diesem daher aus dem Weg gegangen. „Es war ja mein Abschiedsfest. Ich wäre in den kommenden Tagen rausgekommen.“ Als er vom WC zurück kam, sei der Angeklagte auf ihn losgegangen.

Sechs Mal zugestochen

„Mir ist die Hand ausgerutscht, ich hab ihm eine geben. Er hat mich genervt“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der 27-Jährige habe zurückgeschlagen und sei dann „richtig aggressiv“ geworden und auf ihn „eingesprungen“. Insgesamt sechs Mal stach er laut Anklage dem Mann mit einem zugespitzten Buttermesser in den Rücken und in die Seite. Zwei Zellengenossen kamen dem Angegriffenen zu Hilfe, er erlitt keine lebensgefährlichen Verletzungen. "Ich hab’ mich nur verteidigt“, sagte der Angeklagte. Er habe den Mithäftling mit dem Messer „nur abschrecken“ wollen: „Ich wollte ihn nicht verletzen oder gar töten.“

Mehrere Gründe für hohe Strafe

Die Geschworenen schenkten dieser Verantwortung mehrheitlich keinen Glauben. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, wurden bei der Strafbemessung neben fünf Vorstrafen wegen Gewalt-und Vermögensdelikten auch rassistische und antisemitische Beweggründe erschwerend gewertet.

In den Maßnahmenvollzug wurde der 25-Jährige eingewiesen, weil ihm Gerichtspsychiater Peter Hofmann zwar Zurechnungsfähigkeit, aber eine gestörte Persönlichkeit bescheinigte. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen, die in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gewährleistet sind, ist laut Hofmann zu befürchten, dass der Mann nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen setzen wird.