Der menschenleere Stephansplatz mit Stephansdom am 3. April
ORF/Doris Manola
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Chronik

Mit Anschlag gedroht: 15-Jähriger enthaftet

Jener 15-Jährige, der am Mittwoch während eines Livechats von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit einem Anschlag im Stephansdom gedroht hat, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Er wurde am Sonntag vom Landesgericht für Strafsachen gegen gelindere Mittel enthaftet.

„Er hat einen Bewährungshelfer beigegeben bekommen“, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntagabend auf APA-Anfrage mit. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Jugendliche – er ist unbescholten und war bisher auch nicht polizeibekannt – hatte sich an einem Chat beteiligt, den der Bundeskanzler über Instagram abwickelte. Die Teilnehmerinnen und Teilehmer konnten dabei schriftlich Fragen stellen, die Kurz dann beantwortete.

Ärger über Lockdown-Maßnahmen

Wie die APA mittlerweile in Erfahrung brachte, wollte der offenbar der Lockdown-Maßnahmen überdrüssige und sportbegeisterte Bursche vom Kanzler wissen, wann er denn endlich wieder Fußball spielen dürfe und trainieren könne. Als er darauf keine Antwort bekam, obwohl er seine Frage mehrmals wiederholte, dürfte in dem Burschen der Ärger hochgekocht sein. Es werde am 10. April um 13.00 Uhr einen Amoklauf im Stephansdom geben, postete er.

Rasch anhand von Screenshots ausgeforscht

Anhand von Screenshots konnte der junge Österreicher mit familiären Wurzeln im ehemaligen Jugoslawien rasch ausgeforscht werden. Er wurde nach Ermittlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Wiener LVT am Freitagabend von Cobra-Beamten zu Hause festgenommen.

Nachdem die Handschellen geklickt hatten, gab der 15-Jährige umumwunden zu, das Posting verfasst zu haben. Er habe „nur Spaß gemacht“, ihm wären die Konsequenzen seines Tuns nicht bewusst gewesen, lautete seine Verantwortung.

Ermittlungen gehen weiter

Offenbar brachten die behördlichen Erhebungen bisher keine Hinweise, dass der Jugendliche einen islamistischen Hintergrund haben könnte oder eine tatsächliche Terrorgefahr bestanden hat. Ungeachtet seiner Enthaftung werden die Ermittlungen gegen den Burschen wegen gefährlicher Drohung (Paragraf 107 StGB) aber fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die Möglichkeit, sich gegen die Enthaftung zu beschweren, sobald der Beschluss des Journalrichters schriftlich vorliegt.