Die Bundeskellereiinspektion, die zum Landwirtschaftsministerium gehört, habe am 8. April den gesamten Vorrat des Weins „Schluck Impfung“ beschlagnahmt, berichtete das Weingut in einer Aussendung. Man habe mit dem Wein „einen kleinen Schmunzler in die Gesichter der Menschen bringen, weil es gerade in Zeiten wie diesen wichtig ist, den Humor zu bewahren“, wird Eigentümer Martin Lenikus zitiert.
Bezeichnung „gesundheitsbezogen“
Laut der Bundeskellereiinspektion sei die Beschlagnahme nach Paragraf 19 Absatz 3 des Weingesetzes durchgeführt worden. „So dürfen Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos (…) erst dann verwendet werden, wenn sie zugelassen worden sind.“ Der Name „Schluck Impfung“ sei schon alleine aufgrund des Wortlauts gesundheitsbezogen.
„Wir haben Verständnis dafür, dass die Bezeichnung ‚Schluckimpfung‘ als Marketing-Gag für den Winzer reizvoll ist. Es gibt allerdings sehr klare Regelungen, die zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken von der EU vorgegeben werden und die keinen Spielraum zulassen“, heißt es aus der Bundeskellereiinspektion gegenüber wien.ORF.at.
Posse um Jaukerl
Statt Weinskandal eine Posse: ein Wiener Wein darf nicht „Schluck Impfung“ heißen.
Rechtsmittel angekündigt
Insgesamt wurden 1.400 Flaschen beschlagnahmt. Das Weingut kündigte Rechtsmittel an. Kein Problem gab es offenbar mit dem Namen eines zweiten Weins – „Wiener Jaukerl“. Dieser wird auch weiterhin im Shop angeboten. Auch der „Schluck Impfung“-Wein wird verkauft, das Wort Impfung ist aber überklebt. Die Lösung ist von der Bundeskellereiinspektion akzeptiert worden.