Landesgericht Wien
ORF.at/Zita Klimek
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Gericht

Drei Jahre Haft für falschen Frauenarzt

Ein sechsfach vorbestrafter Wiener, der sich fälschlicherweise als Frauenarzt ausgegeben hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Körperverletzung verurteilt worden. Dafür muss er drei Jahre ins Gefängnis.

Der 48-Jährige, der zuletzt als Kassier in einem Supermarkt beschäftigt war, machte seit 2018 auf Gynäkologe und setzte Verhaltensweisen, die ihm nun die Freiheitsstrafe einbrachten. Der Mann bestellte sich einen Massagetisch und einen Gynäkologenstuhl, die er in weiterer Folge nicht bezahlte. Er besorgte sich auch ein Vaginalspekulum und eine Uterussonde.

Untersuchung bei Vorstellungsgespräch

An der Wohnung seiner in Niederösterreich wohnhaften – inzwischen ehemaligen – Freundin hängte er ein Messingschild auf, das ihn als Arzt auswies. Er schaltete in einer Regionalzeitung sogar ein Inserat, mit dem er die Öffnung einer neuen Praxis bekanntgab. Dabei verwendete er den Namen eines tatsächlich existierenden, wenn auch weit entfernt praktizierenden Facharztes für Frauenheilkunde.

Der Schwindler suchte per Zeitungsannoncen weibliche Putzkräfte für seine vorgebliche Ordination, die er zu Vorstellungsgesprächen in seine Wohnung in Floridsdorf bestellte. Bei dem Gespräch habe er dann eine angeblich gynäkologische Untersuchung durchgeführt, schilderte eine der Betroffenen.

Wasser gegen Schwangerschaft

Noch weiter ging der falsche Arzt bei einem weiteren Opfer. Dieser Frau machte er vor, er könne sie mit einer „Bio-Dreimonatsspritze“ vor einer ungewollten Schwangerschaft bewahren. 15 Monate war die Frau bei ihm „in Behandlung“, wobei er ihr fünf Spritzen injizierte. „Das war reines Wasser“, erwiderte der Angeklagte auf die Frage, was er der Frau injiziert habe. Die Frau wurde – ohne Zusammenhang mit den Spritzen – nicht schwanger. Zu seinem Motiv befragt, wiederholte der Angeklagte gebetsmühlenartig: „Ich hab’ nicht nachgedacht.“

Auf die Spur des Betrügers kam man, weil sich der Frauenarzt, dessen Identität der 48-Jährige benützt hatte, an die Polizei wandte, als er bemerkte, dass mit seinem Namen Schindluder getrieben wird. Eines der Opfer des falschen Gynäkologen hatte diesen fotografiert – ein Beamter des Landeskriminalamts erkannte auf dem Bild den 48-Jährigen sofort wieder, gegen den er in der Vergangenheit bereits zweimal ermittelt hatte.

Weitere Ermittlungen vorläufig eingestellt

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Mann auch wegen möglicher Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ermittelt, teilte Behördensprecherin Nina Bussek mit. Dieses separate Verfahren wurde im Hinblick auf die bereits anhängigen Ermittlungen wegen Betrugs gemäß Paragraf 192 StPO vorläufig eingestellt.

Da die Strafdrohung für die inkriminierten betrügerischen Handlungen bereits bei bis zu fünf Jahren lag, hätte die Fortführung des zweiten, mit geringerer Strafe bedrohten Ermittlungsstrangs keine Auswirkungen auf das insgesamt zu erwartende Strafausmaß gehabt.