Absonderungsbescheid der Wiener Gesundheitsbehörde
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Coronavirus

Langes Warten auf Absonderungsbescheide

Bis zu 14 Tage werden COV-positiv getestete Personen vom Gesundheitsamt in Heimquarantäne geschickt. Das gilt auch für enge Kontaktpersonen sowie Menschen, die im Ausland waren. Bis der Absonderungsbescheid die Betroffenen erreicht, vergehen aber oft Wochen.

14 Monate Pandemie und die Beschwerden reißen nicht ab: Absonderungsbescheide mit den detaillierten Auflagen der Behörden treffen in Wien oft erst in den letzten Tagen der Quarantäne ein, oder sogar noch später. Derzeit ist sogar von Wartezeiten zwischen drei bis vier Wochen zu hören.

Das Wiener Gesundheitsamt habe zwar das Personal für die Ausstellung und den Versand aufgestockt, aber „es ist wirklich eine hohe Zahl an Bescheiden, die jede Woche ausgestellt werden muss. Das geht bis zu 20.000 pro Woche. Da kann es einfach passieren, dass es zu Verzögerungen kommt“, sagte Ursula Karnthaler vom Wiener Gesundheitsamt gegenüber „Wien heute“.

Langes Warten auf amtlichen COVID-Bescheid

Auch ein Jahr nach Beginn der Pandemie und der Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen gelingt es der Stadt nicht, die amtlichen Bescheide zeitnah zuzustellen. Oft kommen die Bescheide erst nach Ablauf der Quarantäne. Für Betroffene und deren Arbeitgeber führt das aber zu Irritationen.

Infos per Telefon, auch ohne Bescheid

Dass sich Betroffene daheim isolieren müssen, erfahren sie umgehend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Contact-Tracings-Teams, betonte Karnthaler. „Es beginnt ja damit, dass die Personen sofort nachdem sie positiv getestet wurden, vom Contact Tracing kontaktiert werden. Und die Kontaktpersonen erhoben werden“. Den Personen würde bereits am Telefon mitgeteilt, was sie genau zu tun hätten.

Auch die Arbeiterkammer berichtet von Klagen über eine verspätete Zustellung des Absonderungsbescheides, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. "Das verursacht natürlich massive Unsicherheiten auf beiden Seiten. Unser Tipp ist, immer Kontakt mit dem Arbeitgeber zu halten. Zu sagen, ich habe den Quarantänebescheid nicht, aber selbstverständlich halte ich mich an die angeordnete Quarantäne“, sagte Sara Pöcheim von der Wiener Arbeiterkammer.