Chronik

Mit heißer Suppe verletzt: Zwei Jahre Haft

Ein 23-Jähriger ist am Montag zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er soll einem 33-Jährigen den heißen Inhalt eines Suppentopfs über den Kopf gegossen haben. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 23-Jährige wurde von einem Schöffensenat wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu zwei Jahren Haft verurteilt, die ihm im Hinblick auf seine geständige Verantwortung und seine bisherige Unbescholtenheit bedingt nachgesehen wurden. Dem jungen Mann wurde allerdings die Weisung erteilt, sich einem Anti-Gewalttraining zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

30 Prozent Hautoberfläche verbrannt

Wäre der 33-Jährige nicht umgehend in ein Spital überstellt und notfallmedizinisch behandelt worden, wäre er gestorben, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter am Landesgericht darlegte. Das Opfer der Gewalttat trug Verbrennungen zweiten und dritten Grades am ganzen Körper davon.

Die 150 Grad heiße Flüssigkeit verbrannte 30 Prozent der Hautoberfläche des Mannes, der im Krankenhaus ins künstliche Koma versetzt wurde, zwei Wochen auf der Intensivstation verbrachte, wo auch noch die Nieren versagten, ein Atemnotsyndrom und eine Lungenentzündung auftraten. Erst nach eineinhalb Monaten konnte er das Krankenhaus verlassen.

Vergewaltigungsvorwurf

Die Freundin des Angeklagten hatte nach einem heftigen Streit mit ihrem Partner bei dem 33-Jährigen übernachtet. Als sie sich beruhigt hatte und zu ihrem Partner zurückkehrte, erfuhr dieser, dass der um zehn Jahre ältere Mann seine Freundin bedrängt und mit Gewalt zu Sex gedrängt haben soll. Wenige Tage später führte der 23-Jährige seine Freundin zum Essen in einem China-Restaurant aus. Draußen im Gastgarten hatte sich der Mann hingesetzt, bei dem sie unlängst übernachtet hatte.

„Er war in nachvollziehbarer Weise erzürnt und wütend“, billigte der Staatsanwalt dem Angeklagten zu. Der junge Mann ging nach draußen, fragte den 33-Jährigen nach dem Namen, und nachdem er dessen Identität zweifelsfrei geklärt hatte, griff er nach einer Schüssel, in der sich eine heiße Suppe befand, und schüttete ihm diese über den Kopf. „Es wäre g’scheiter gewesen, er hätte ihm zwei Mal in die Gosch’n g’haut“, hielt sein Verteidiger fest.

60.000 Euro Schadensgutmachung

Am behaupteten Vergewaltigungsversuch war allerdings zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft nichts dran. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den 33-Jährigen wurde mangels eines Schuldbeweises eingestellt.

Nach der Attacke stellte sich der 23-Jährige der Polizei und schilderte den Beamten seine Beweggründe. Außerdem war er von sich aus mithilfe seiner Eltern zur Schadensgutmachung bereit. Das Opfer bekam mittlerweile 60.000 Euro überwiesen. In der Verhandlung entschuldigte sich der 23-Jährige beim lebensgefährlich Verletzten, der die Entschuldigung annahm.