Rutter ohne Maske vor dem Straflandesgericht
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Chronik

Keine Maske: Prozess gegen Rutter geplatzt

Der Prozess gegen den Anti-CoV-Aktivisten Martin Rutter am Wiener Straflandesgericht ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Grund ist, dass Rutter sich weigerte, eine Maske zu tragen. Der Ex-Politiker ist wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt.

Sein Mandant wolle kommen und auch aussagen, erklärte Rutters Anwalt Michael Drexler vor dem geplanten Prozessbeginn am Freitagvormittag gegenüber „Wien heute“: „Aber er darf derzeit nicht herein, weil er sich weigert eine Maske aufzusetzen – aus gesundheitlichen Gründen.“

Drexler legte dem Gericht dazu ein ärztliches Attest vor, demzufolge Rutter „das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung“ aus gesundheitlichen Gründen „unzumutbar" sei“. Zusätzlich händigte Drexler der Richterin einen mit 29. April datierten Antigen-Test aus, der Rutter ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bescheinigte. „Der ist weniger als 48 Stunden alt. Er kann niemanden anstecken“, führte der Verteidiger ins Treffen.

Martin Rutter auf dem Weg ins Landesgericht
APA/GERT EGGENBERGER
Beim Prozess in Kärnten im März trug Rutter eine Maske

Medizinisches Gutachten wird eingeholt

Der Richterin reichte das jedoch nicht. In Bezug auf die vorgelegte Befreiung meinte sie sinngemäß, sie könne sich nicht vorstellen, dass sich die behauptete Gesundheitsgefahr für Rutter auch auf Gesichtsvisiere erstrecke. Sie vertagte daher die Hauptverhandlung zur Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, mit dem Rutters Vorbringen überprüft werden soll. Rutter weigerte sich am Freitag auch, ein Visier zu tragen.

Anwalt erwartet Freispruch

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, er habe am 31. Jänner bei einer Großdemo gegen die Coronavirus-Maßnahmen in Wien versucht, Polizeibeamte mit Gewalt an einer Amtshandlung zu hindern. Konkret geht es darum, dass bei Rutter eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden sollte. Dem widersetze er sich laut Strafantrag, indem er einem Beamten einen Stoß versetzte. Rutter stellt das in Abrede. „Er ist unschuldig – wir erwarten einen Freispruch“, sagte dazu Rutters Anwalt am Freitag.

Rutters „Maskenbefreiung“ hatte ein aus Wien stammender, zuletzt in Bad Aussee praktizierender „Arzt für psychosomatische und psychotherapeutische Arbeits- und Allgemeinmedizin“ ausgestellt. Die Ärztekammer hatte gegen den Mediziner allerdings schon im vergangenen Herbst ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ein Berufsverbot ausgesprochen.

Im März wegen Verhetzung verurteilt – mit Maske

Rutter war bereits für die Grünen, das Team Stronach bzw. das Team Kärnten und das BZÖ politisch aktiv – ein paar Jahre auch als Landtagsabgeordneter in seinem Heimatbundesland Kärnten. Auch gerichtlich ist er kein unbeschriebenes Blatt. Im März wurde er am Landesgericht Klagenfurt wegen Verhetzung schuldig gesprochen. Er wurde nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt. Rutter wurde vorgeworfen, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Er bestritt jegliche Schuld. Bei dem Prozess trug der Aktivist übrigens durchgehend eine FFP2-Maske.

Mehrere tausend Anzeigen bei Demos

Bei mehreren großen Kundgebungen gegen die CoV-Maßnahmen in Wien gab es heuer bereits mehrere tausend Anzeigen – die meisten davon wegen verwaltungsrechtlicher Übertretungen, darunter jedoch auch Dutzende Strafanzeigen. Erst in der Vorwoche wurde ein 39-Jähriger Mann – nicht rechtskräftig – wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er soll einem Polizisten ins Gesicht geschlagen haben, dieser erlitt eine Schädelprellung.