Es sei es mit einer „Person aus dem näheren Umfeld“ der 35-Jährigen zu einem „Vorfall“ gekommen, erklärte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber der APA. Dieser sei damals nicht angezeigt worden, die Strafverfolgungsbehörden hätten daher zunächst keine Kenntnis davon erlangt, sagte Bussek. Ansonsten wäre der Vorfall als schwere Nötigung zu qualifizieren gewesen.
Verdächtiger in U-Haft
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Drohung in das gegen den 42-Jährigen laufende Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts einbezogen. Auf schwere Nötigung sieht das Strafgesetzbuch eine Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft vor.
Der 42-Jährige soll vergangenen Donnerstag seine Ex-Partnerin in deren Wohnung in Wien-Brigittenau vor den Augen ihres Nachbarn erschossen haben. Das Landesgericht für Strafsachen verhängte mittlerweile die bei Mordverdacht bedingt obligatorische U-Haft.