Chronik

Versuchte Vergewaltigung: Zwei Jahre Haft

Am Wiener Landesgericht ist heute ein 35-jähriger Mann wegen versuchter Vergewaltigung – rechtskräftig – zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er attackierte im Dezember in Wien-Simmering eine Supermarkt-Angestellte. Die Tat hatte sich bereits abgezeichnet.

Am 22. Dezember des Vorjahres war die Frau gegen 20.00 Uhr auf dem Weg zu ihrem Bruder, als sie von hinten von dem 35-Jährigen gepackt, umklammert und in ein Gebüsch gestoßen wurde, wo er sich seine Hosen hinunterzog und „Ich will Liebe machen!“ rief.

„Ich habe um mein Leben gekämpft“, schilderte die Supermarkt-Angestellte nun als Zeugin vor Gericht. Dank einer Frau, die ihr – von ihren Schreien alarmiert – zu Hilfe kam, gelang es ihr, den Angreifer abzuschütteln und bis zum Eintreffen der Polizei in Schach zu halten.

Anzeichen bereits drei Monate davor

Zu der Tat wäre es nicht gekommen, hätte man auf die von dem Mann ausgehende Gefahr reagiert, die sich drei Monate zuvor gezeigt hatte. Im September hatte er innerhalb von zweieinhalb Wochen vier verschiedene Frauen bedrängt, wobei er in einem Fall explizit Sex verlangte. In der Wohnhausanlage, in der er gemeldet war, klopfte er bei drei Frauen an und versuchte in deren Wohnungen zu kommen, indem er sich als Pizzabote ausgab bzw. vorgab, einen Coronavirus-Test machen zu müssen. Als er nicht eingelassen wurde, versuchte er teilweise mit Gewalt ins Innere zu kommen.

Unterbringung im Maßnahmenvollzug

Der Mann leidet laut der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith an einem Borderline-Syndrom und war „in eine krisenhafte Entwicklung gekommen“, vermutlich durch Drogen ausgelöst. Ihn hätten „Impulse überschwemmt, die er nicht kontrollieren konnte“. Die versuchte Vergewaltigung bezeichnete Rossmanith als „Gipfel einer Entwicklung“.

Die Expertin stufte den Angeklagten zwar als zurechnungsfähig ein. Infolge seiner schweren Persönlichkeitsstörung sei er aber derzeit eine Gefahr für sich selbst und sein Umfeld, weshalb Rossmanith im Fall einer Verurteilung die Unterbringung im Maßnahmenvollzug empfahl. Dem kam das Gericht nach. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Geständnis und Entschuldigung

Der 35-Jährige hatte sich umfassend geständig verantwortet. Er habe sich in einer „Phase einer Psychose“ befunden. Diese habe sich „aufgebaut, dass es zu dem Vorfall gekommen ist“. Der 35-Jährige entschuldigte sich bei der überfallenen Frau, zeigte sich krankheitseinsichtig und kooperationswillig: „Ich weiß, dass ich eine Therapie brauch’.“