AUA-Flugzeuge am Flughafen Wien
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

AUA entschädigte Kundin erst nach Klage

Die Fluglinie AUA hat eine Kundin erst nach einer Klage der Arbeiterkammer entschädigt. Es ging um einen Flug in die USA zu einem Zeitpunkt, als es ein Einreiseverbot für Österreich gab. Die AUA argumentierte zunächst, dass der Flug stattgefunden habe.

Eine Frau hatte für sich und ihre Tochter im Februar 2020, also vor Ausbruch der Pandemie in Europa und den USA, Flugtickets nach New York gebucht. Los gehen sollte die Reise Mitte Juli. Die Frau trat dann laut Arbeiterkammer schriftlich vom Vertrag zurück und forderte das Geld retour.

Zunächst habe die Fluggesellschaft jedoch nur die Steuern und Gebühren in der Höhe von 138,66 Euro zurückerstattet, nicht aber den vollen Betrag von 2.068,66 Euro, teilte die Arbeiterkammmer am Sonntag mit – weil der Flug eben stattgefunden habe. Nachdem die Arbeiterkammer Klage einreichte, bekamen die beiden ihr Geld zurück.

Arbeiterkammer rät von langfristigen Buchungen ab

Flexible Tickets und großzügige Stornomöglichkeiten stehen in der heurigen Urlaubssaison hoch im Kurs, wie Reisebüros derzeit berichten. Nach den Erfahrungen im vergangenen Jahr buchen viele ihre Reisen noch kurzfristiger als vor der Pandemie.

Auch die Arbeiterkammer rät zu Spontanität: „Nehmen Sie eher von langfristigen Buchungen Abstand. Keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt.“ Die Kammer weist daraufhin, dass die Reisewarnungen des Außenministeriums nach wie vor für fast alle Staaten der Welt aufrecht sind. Wer trotzdem bucht, kann im Fall des Falls nicht kostenlos stornieren, weil dann eben keine unvorhersehbaren Umstände vorliegen. Die Arbeiterkammer gibt auch zu denken, dass viele Stornoversicherungen eine Pandemie- oder Epidemieausschlussklausel haben.