Positiver Corona-Schnelltest
APA/Roland Schlager
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Coronavirus

CoV-Selbsttest: Eigene Homepage kommt

Mit den Öffnungen morgen wird die Nachfrage nach CoV-Tests sprunghaft steigen. Neben PCR-, Antigen- und „Point-of-Sale-Tests“ werden auch „Nasenbohrertests“ zugelassen sein. Für diese wird es eine eigene Homepage geben.

Ins Lokal darf nur, wer getestet, genesen oder geimpft ist. Ohne Test darf nur hinein, wer vor mindestens drei Wochen seine erste Impfung bekommen hat oder in den letzten sechs Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat. Viele werden also für den Lokalbesuch zumindest zu Beginn einen negativen Test vorweisen müssen.

Dabei sind „Nasenbohrertests“ zugelassen, ebenso PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und „Point-of-Sale-Tests“. Bei Letzteren handelt es sich um Tests, die an Ort und Stelle gemacht werden und die nur einmal gültig sind. Voraussetzung ist, dass sie im Lokal überhaupt verfügbar sind. PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigen-Tests 48 Stunden und die „Nasenbohrertests“ mit digitaler Erfassung 24 Stunden.

Selbsttest muss fotografiert werden

Für die „Nasenbohrertests“, die alleine durchgeführt werden, wird noch in der Nacht auf Mittwoch eine Seite auf der Homepage der Stadt zum Coronavirus freigeschaltet. Dort kann man den Test dann behördlich registrieren, damit er gültig ist. Dazu muss man auch Bilder des Selbsttests hochladen: als Nachweis, dass nicht geschummelt wurde. Anschließend bekommt man einen QR-Code als Nachweis. Auch in Niederösterreich können Selbsttests auf einer eigenen Plattform behördlich registriert werden – mehr dazu Neue Plattform für Selbsttests (noe.ORF.at; 18.5.2021).

Bei der Stadt hofft man, dass möglichst viele das „Alles gurgelt“-Angebot nützen und alle drei Tage einen PCR-Test machen. Die entsprechenden Kapazitäten dafür seien jedenfalls vorhanden, hieß es von der Stadt.

Gastrobeschäftigte brauchen Test oder Maske

Für die Lokale selbst gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen. Maximal vier Erwachsene und sechs Kinder dürfen drinnen an einem Tisch sitzen. Draußen dürfen pro Tisch zehn Erwachsene plus zehn Kinder Platz nehmen. Es gilt wieder eine Registrierpflicht wie im Herbst. Das funktioniert digital am Handy oder mittels Stift und Papier. Die Lokale dürfen von 5.00 bis 22.00 Uhr aufsperren. Die Nachtgastronomie bleibt also weiter zu.

Die Beschäftigten in der Gastronomie müssen in Wien durchgehend getestet sein, wenn sie arbeiten. Ein einmaliger Selbsttest in der Woche wie in der Bundesverordnung festgehalten reicht nicht. Sollten sie über keinen aktuell gültigen Nachweis eines negativen Tests verfügen, müssen sie eine FFP2-Maske tragen – mehr dazu in Gastropersonal: Tests mehrmals pro Woche.