Empfang in Spital
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Coronavirus

Zugangsregeln für Spitäler gelockert

Mit den Öffnungsschritten ändern sich auch die Zugangsregeln für die städtischen Spitäler. Für Ambulanztermine brauchen Patientinnen und Patienten weiterhin einen negativen CoV-Test. Stationäre Patienten dürfen jetzt öfter besucht werden.

Ein paar Schranken fallen, aber nicht alle. Für einen Ambulanzbesuch braucht man weiterhin einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest, durchgeführt von geschulter Stelle. Die Selbsttests werden vorerst nicht als Eintrittsticket in die öffentlichen Spitäler akzeptiert. Der Gesundheitsverbund handhabt das aus Sicherheitsgründen strenger als in der neuen Verordnung vorgesehen.

Test in Ambulanz Pflicht

Wer eine Ambulanz aufsucht, muss weiter einen negativen CoV-Test vorlegen. Bereits geimpft oder genesen zu sein gilt für Ambulanzpatientinnen und -patienten nicht als Zutrittsberechtigung, weil man sich theoretisch auch trotz Impfung infizieren und ansteckend sein kann, , sagte eine Sprecherin des Gesundheitsverbunds am Dienstag gegenüber Radio Wien. In einer Untersuchungssituation sei es zudem nicht immer möglich, die Masken- und Abstandsregeln einzuhalten, so die Sprecherin. Man wolle auf Nummer sicher gehen, zum Schutz der Krankenhäuser.

Spital Eingangsbereich
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Patienten brauchen weiter einen negativen Test, auch wenn sie geimpft oder genesen sind

Für Besucherinnen und Besucher gilt die „3-G-Regel“: getestet, geimpft oder genesen. Genesene müssen vor Besuchsantritt ihren Status mittels eines maximal sechs Monate alten Absonderungsbescheids nachweisen, wobei zusätzlich die E-Card oder ein gültiger Ausweis als Legitimationsnachweis mitzubringen ist. Personen, bei denen eine CoV-Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, werden auch dann zugelassen, wenn sie sich in einem Labor einem neutralisierenden Antikörpertest unterzogen haben und belegen können, dass sie noch hinreichende Antikörper auf SARS-CoV2- besitzen.

Ein Besucher pro Tag

Bei Geimpften muss der Erststich mindestens 21 Tage zurückliegen, wobei die Besuchsberechtigung zunächst für drei Monate gilt. Bei Impfstoffen, für die bereits eine Dosis für eine Vollimmunisierung ausreicht, erlischt die Zutrittsberechtigung erst nach neun Monaten. Für Personen, die bereits eine zweite Dosis erhalten haben, verlängert sich die Berechtigung auf neun Monate ab dem Erststich.

Lockerungen bei Besuchen in Spitälern

Mit den bevorstehenden Öffnungsschritten ändern sich auch die Zugangsregeln für die städtischen Spitäler. Für Ambulanztermine brauchen Patientinnen und Patienten weiterhin einen negativen CoV-Test. Stationäre Patienten dürfen jetzt öfter besucht werden.

Die Impfung ist mit dem Impfpass im Original plus Ausweis oder E-card nachzuweisen. Stationäre Patientinnen und Patienten dürfen ab dem ersten Tag ihres Spitalsaufenthaltes besucht werden – und zwar von einem Besucher oder einer Besucherin pro Tag. Minderjährige dürfen weitererhin täglich von zwei Personen besucht werden.

Notfälle und Akutereignisse ausgenommen

Für stationär aufgenommene Patienten bzw. negativ getestete Besucher gelten weiterhin die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht. Notfälle und Akutereignisse – etwa die Aufnahme von Schwangeren und deren Begleitpersonen bzw. unmündigen Patienten und deren Begleitpersonen – sind von dem neuen Regelwerk insofern ausgenommen, als in diesen Fällen an Ort und Stelle ein aussagekräftiger CoV-Test vorgenommen werden kann. Die Verodnung gilt vorerst bis 30. Juni. Der Gesundheitsverbund behält sich Verschärfungen oder Lockerungen der Zutrittsregeln vor.